Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.04.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: VBG Verkehrsbetriebe Glattal AG
Beschaffungsstelle/Organisator: VBG Verkehrsbetriebe Glattal AG,
zu Hdn. von
Urs Feuz, Sägereistrasse 24,
8152
Glattbrugg,
Schweiz,
Telefon:
044 809 56 00,
E-Mail:
simap@vbg.ch,
URL
www.vbg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Haltestellenbeleuchtung GTB
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[1] Instandhaltung und Reparatur
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31527270 - Bahnsteigbeleuchtung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: BURRI public elements AG, Sägereistrasse 28,
8152
Glattbrugg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 297'130.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Umrüstung und Installation der neuen energiesparenden Beleuchtung für die Haltestellen der Glattalbahn verlangt umfassende Detailkenntnisse der Elektronik und der Konstruktion der bestehenden Infrastruktur. Die Dokumentation ist - einschliesslich der Elektroschematas - nach der Umrüstung anzupassen. Die Umrüstung erfolgt als Zusatzleistung zum bestehenden Vertrag für die Instandhaltung der Haltestelleninfrastruktur (Vergabe Nr. 1039433 vom 21.09.2018). Unter Berücksichtigung der Komplexität der Ergänzung durch die neuen, weiteren Ausrüstungen und zur Gewährleistung der bereits gewählten System-Entscheide erfolgt der Zuschlag gestützt auf § 10 Abs. 1 lit. f SubmV.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.04.2019
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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