Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
ZG
18.04.2019 Publikationsdatum Simap: 18.04.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gewässerschutzverband der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee (GVRZ)
Beschaffungsstelle/Organisator: Gewässerschutzverband der Region Zugersee-Küssnachtersee-Ägerisee (GVRZ),
zu Hdn. von
Dr. Bernd Kobler, Lorzenstrasse 3,
6330
Cham,
Schweiz,
Telefon:
+41 41 784 11 55,
Fax:
+41 41 784 11 59,
E-Mail:
Bernd.Kobler@gvrz.ch,
URL
www.gvrz.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Generalplanung Sanierung Faulung Kläranlage Schönau
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[16] Abfall- und Abwasserbeseitigung; sanitäre und ähnliche Dienstleistungen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten, | | 51000000 - Installation (außer Software), | | 90000000 - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: HOLINGER AG, Alpenquai 12,
6005
Luzern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 937'474.65 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Angebote wurden entsprechend den in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Kriterien beurteilt. Das Angebot der HOLINGER AG hat bei der Bewertung der Zuschlagskriterien mit 397 von 500 möglichen Punkten die höchste Punktzahl erreicht. Ausschlaggebend waren die Kriterien „Qualität des Angebots“ und „Preis des Honorarangebots“. Entsprechend ist das Angebot der HOLINGER AG das wirtschaftlich günstigste Angebot.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 08.02.2019
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zug
Meldungsnummer
1057375
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 10.04.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen die Verfügung kann innert zehn Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Zug, An der Aa 6, 6301 Zug, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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