Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 01.05.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Energie BFE
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 (0)58 461 15 32,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- (18220) 805 Produktion EnergieSchweiz-Zeitung für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 22000000 - Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse, | | 22900000 - Verschiedene Druckerzeugnisse |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: KA BOOM Kommunikationsagentur AG, Industriestrasse 149,
9200
Gossau,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'465'428.75 ohne MWSt. Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma KA BOOM Kommunikationsagentur AG.
Das Angebot der Unternehmung KA BOOM Kommunikationsagentur AG überzeugte - gestützt auf die bekanntgegebenen Anforderungen - insbesondere durch den günstigsten Preis, sowie einer sehr guten Erfüllung im Bereich online & redaktionelle Erfahrung.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 12.10.2018
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1042391
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.04.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 7
4.4 Sonstige Angaben- Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 824'678.75 - Optionen: CHF 2'640'750.00 Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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