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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1076099
14.05.2019|Projekt-ID 187616|Meldungsnummer 1076099|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.05.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zweckverband Abwasserreinigung Fischbach-Glatt
Beschaffungsstelle/Organisator: Zweckverband Abwasserreinigung Fischbach-Glatt,  zu Hdn. von Gemeinde Niederglatt, Grafschaftstrasse 55,  8172  Niederglatt,  Schweiz,  E-Mail:  m.kasper@araniederglatt.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Anlage zur Elimination von Mikroverunreinigungen (EMV-Stufe)

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Ingenieurbüro Gujer AG, Hofwisenstrasse 50a,  8153  Rümlang,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'688'928.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: §10 Abs1 lit. c und f Submissionsverordnung (Koordination, Verfahrenstechnik, Architektur, Bautechnik, Hydraulik, HLKS-Technik, Elektrotechnik)

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 06.05.2019

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.