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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1076153
13.05.2019|Projekt-ID 187643|Meldungsnummer 1076153|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 13.05.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Kirchlindach
Beschaffungsstelle/Organisator: Bauverwaltung Kirchlindach, Lindachstrasse 17,  3038  Kirchlindach,  Schweiz,  Telefon:  031 828 21 20,  E-Mail:  bau@kirchlindach.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Freihändige Vergabe des Ingenieurauftrags zur Umsetzung des Wasserbauplans Glasbach

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45246400 - Hochwasserschutzarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Ingenieurbüro Basler & Hofmann,  3052  Zollikofen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 135'702.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Wegen der technischen Besonderheiten und wegen der Projektkontinuität auf der Basis des Wasserbauplans Glasbach kommt nur das Ingenieurbüro Basler & Hofmann West AG für den Auftrag in Frage. Der Fachbereich Wasserbau der Basler & Hofmann West AG hat zusätzlich zum allgemeinen Wasserbauwissen tiefgehende Kenntnisse zum heute eingedolten Bachlauf und zum Projekt zu dessen Offenlegung. Die während der langjährigen Projektierung des Wasserbauplans gewonnenen Erkenntnisse und das Wissen über die Hintergründe der getroffenen Entscheide mit Beteiligung von Grundeigentümern und Anwohnern sind eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Realisierung des Projekts.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.04.2019

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mitteland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.