Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.05.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Kirchlindach
Beschaffungsstelle/Organisator: Bauverwaltung Kirchlindach, Lindachstrasse 17,
3038
Kirchlindach,
Schweiz,
Telefon:
031 828 21 20,
E-Mail:
bau@kirchlindach.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Freihändige Vergabe des Ingenieurauftrags zur Umsetzung des Wasserbauplans Glasbach
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45246400 - Hochwasserschutzarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ingenieurbüro Basler & Hofmann,
3052
Zollikofen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 135'702.00 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Wegen der technischen Besonderheiten und wegen der Projektkontinuität auf der Basis des Wasserbauplans Glasbach kommt nur das Ingenieurbüro Basler & Hofmann West AG für den Auftrag in Frage. Der Fachbereich Wasserbau der Basler & Hofmann West AG hat zusätzlich zum allgemeinen Wasserbauwissen tiefgehende Kenntnisse zum heute eingedolten Bachlauf und zum Projekt zu dessen Offenlegung. Die während der langjährigen Projektierung des Wasserbauplans gewonnenen Erkenntnisse und das Wissen über die Hintergründe der getroffenen Entscheide mit Beteiligung von Grundeigentümern und Anwohnern sind eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Realisierung des Projekts.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 04.04.2019
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mitteland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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