Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 29.05.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudepartement des Kantons Schwyz, Amt für öffentlichen Verkehr / Bundesamt für Verkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudepartement des Kantons Schwyz, Amt für öffentlichen Verkehr, Postfach 1250,
6431
Schwyz,
Schweiz,
E-Mail:
oev@sz.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Baudepartement Kanton Schwyz, Amt für öffentlichen Verkehr, mit der Aufschrift "NICHT ÖFFNEN
(Ausschreibung Buslinien Korridor Talkessel Schwyz - Rotkreuz)", Postfach 1250,
6431
Schwyz,
Schweiz,
E-Mail:
oev@sz.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 26.06.2019
- Bemerkungen: Fragen sind auf www.simap.ch einzureichen.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 29.08.2019 Uhrzeit: 15:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Für die Einreichung der Offerte sind die beigelegten Formulare zu verwenden. Die Dokumente sind in deutscher Sprache, handschriftlich unterzeichnet und in dreifacher Ausführung einzureichen.
Weitere Vorgaben gemäss Ausschreibungsunterlagen. Massgebend ist das Datum des Poststempels (A-Post, Einschreiben empfohlen), bzw. der Zeitpunkt der Abgabe beim Amt für öffentlichen Verkehr des Kantons Schwyz, Olympstrasse 10, 6440 Brunnen. Die Verantwortung, dass die Offerte rechtzeitig beim Empfänger eintrifft, liegt in jedem Falle beim Anbietenden.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 02.09.2019, Uhrzeit:
09:00, Ort:
Brunnen, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich. Über die Öffnung wird ein Protokoll geführt, welches allen Anbietern in anonymisierter Form mit der Bekanntgabe der Vergabeabsicht zugestellt wird.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Ausschreibung Buslinien Talkessel Schwyz - Rotkreuz
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 60112000 - Öffentlicher Verkehr (Straße) |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Betrieb der folgenden Buslinien des öffentlichen Verkehrs:
60.525 Immensee – Rotkreuz 60.526 Brunnen – Arth-Goldau – Immensee – Rotkreuz
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Kantone Schwyz und Zug
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 13.12.2020, Ende: 14.12.2030
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: gemäss Ausschreibungsunterlagen
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 13.12.2020 und Ende 14.12.2030
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- Gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Keine
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
- Anmeldung zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen erwünscht bis: 30.06.2019
Kosten
:
CHF 0.00
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 29.05.2019
bis
30.06.2019 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch (Originaltext) / Amtsblatt Kanton Schwyz
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 30 Tagen seit ihrer Publikation beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, Beschwerde eingereicht werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten.
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