Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1077225
21.05.2019|Projekt-ID 184550|Meldungsnummer 1077225|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 21.05.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kraftwerke Oberhasli AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Kraftwerke Oberhasli AG,
Einkauf,  zu Hdn. von Einkauf, Grimselstrasse 19,  3862  Innertkirchen,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf@kwo.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatz Gaslöschanlagen Gadmental

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45343200 - Installation von Feuerlöschanlagen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Contrafeu AG, Alpenstrasse 20,  3052  Zollikofen,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 637'347.00 ohne MWSt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.03.2019
im Publikationsorgan: www.simap.ch (Originaltext) und Amtsblatt des Kantons Bern (gleichentags oder bis 14 Tage später).
Meldungsnummer 1065611

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 17.05.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen seit Eröffnung bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVED), Reiterstrasse 11, 3011 Bern, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.