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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1077909
24.05.2019|Projekt-ID 181611|Meldungsnummer 1077909|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.05.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Energie BFE
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 461 15 32,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(18263) 805 Erneuerbar Heizen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [13] Werbung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  79341400 - Werbekampagnen,
79342000 - Marketing

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: cR Kommunikation AG, Reitergasse 11,  8004  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 8'500'000.00 mit MWSt.7.7%
Bemerkung: Siehe Ziffer 4.4

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma cR Kommunikation AG. Ausschlaggebend für den Zuschlag ist insbesondere die höchste Jurybewertung für die eingereichten Konzepte "Umsetzungsplanung" und der Anbieterpräsentation.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 24.01.2019
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1056239

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 22.05.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.4 Sonstige Angaben

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
Massnahmenbudget gemäss Pflichtenheft Ziffer 5.1.3: CHF 8'500'000.00 (inkl. MwSt.) davon
- Grundauftrag Agenturhonorar: CHF 813'000.00 (exkl. MwSt.)
- Option Agenturhonorar: CHF 1'214'000.00 (exkl. MwSt.)

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.