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28.05.2019|Projekt-ID 188220|Meldungsnummer 1078467|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 28.05.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Abteilung Services, HPI G 43,  zu Hdn. von Thomas Faessler, Wolfgang-Pauli-Str. 14,  8093  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  Thomas.faessler@services.ethz.ch,  URL www.ethz.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Abt. Finanzdienstleistungen,  zu Hdn. von Einkaufskoordination, Scheuchzerstrasse 70, SEW E 21,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf@fc.ethz.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

17.06.2019
Bemerkungen: Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 08.07.2019 Uhrzeit: 14:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  1x elektronisch als PDF-Datei per E-Mail oder per Post auf USB-Stick

1.5 Datum der Offertöffnung:

09.07.2019, Uhrzeit:  14:00

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[2] Landverkehr einschließlich Geldtransport und Kurierdienste ohne Postverkehr

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Betrieb Pendelbus ETH Link

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  60000000 - Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport)

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Busse der ETH Link Linie verbinden die ETH Standorte Hönggerberg und Zentrum von morgens 7.06 bis abends 18.44. Während den Vollsemestern verkehren die Busse viermal pro Stunde zwischen den Standorten, während den Semesterferien wird mit dem ETH Link ein 20-Minuten Takt sichergestellt.
Details siehe Anhang 2 (Fahrplan) und Pflichtenheft

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Zürich (vom Hauptbahnhof oder Hauptgebäude an der Rämistrasse bis zum Campus ETH Zürich Hönggerberg und wieder zurück)

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 06.01.2020, Ende: 22.12.2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Der Auftrag kann bis am 31.03.2022 um weitere 3 Jahre verlängert werden (2023, 2024 und 2025).

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Preis  Gewichtung 40 
Ökologie  Gewichtung 40 
Kostenloser WLAN-Zugriff  Gewichtung 5 
Möglichkeit von Fahrrad-Transport  Gewichtung 5 
Zusätzliche Werbeflächen innen  Gewichtung 5 
Option der Zusatznutzung  Gewichtung 5 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Ja

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 06.01.2020 und Ende 22.12.2022
Bemerkungen: plus eventuell optionale Verlängerung

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

keine

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

gemäss Vertragsentwurf (Anhang 5)

3.4 Einzubeziehende Kosten

gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

Zugelassen sofern ein Anbieter die Gesamtverantwortung übernimmt. Dieser Anbieter ist gleichzeitig der alleinige Vertragspartner der Auftraggeberin.

3.6 Subunternehmer

siehe 3.5

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
des ETH Bereiches für die Beschaffung von Dienstleistungen, Ausgabe: September 2016, Stand: September 2016

4.3 Begehungen

bleiben vorbehalten

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

1a. Bei Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an eine Anbieterin bzw. einen Anbieter (nachfolgend nur Anbieterin), welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

1b. Bei Leistungen, die im Ausland erbracht werden
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat die Anbieterin zumindest die Einhaltung der folgenden Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) zu gewährleisten:
- Übereinkommen Nr. 29 vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit (SR 0.822.713.9);
- Übereinkommen Nr. 87 vom 9. Juli 1948 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des Vereinigungsrechtes
(SR 0.822.719.7);
- Übereinkommen Nr. 98 vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (SR 0.822.719.9);
- Übereinkommen Nr. 100 vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit (SR 0.822.720.0);
- Übereinkommen Nr. 105 vom 25. Juni 1957 über die Abschaffung der Zwangsarbeit (SR 0.822.720.5);
- Übereinkommen Nr. 111 vom 25. Juni 1958 über die Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf (SR 0.822.721.1);
- Übereinkommen Nr. 138 vom 26. Juni 1973 über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (SR 0.822.723.8);
- Übereinkommen Nr. 182 vom 17. Juni 1999 über das Verbot und unverzügliche Massnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (SR 0.822.728.2).

2. Einhaltung der sozialen Mindestvorschriften durch die Subunternehmer und Unterlieferanten
Die Auftraggeberin verlangt, dass auch die Subunternehmer und Unterlieferanten die oben aufgeführten sozialen Mindestvorschriften einhalten. Erbringt ein Subunternehmer bzw. Unterlieferant seine Leistung in der Schweiz, hat er die in der Schweiz geltenden sozialen Mindestvorschriften gemäss Ziff. 1a zu beachten; erbringt er seine Leistung im Ausland, muss er zumindest die ILO-Kernübereinkommen gemäss Ziff. 1b einhalten.

Zur Bestätigung ist eine Selbstdeklaration einzureichen.

4.6 Sonstige Angaben

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.