Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.06.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Projekte, Multiprojekte Olten,
zu Hdn. von
Martin Bösiger, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.bauprojekte.mitte@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ausbau Publikumsanlagen Bahnhof Bern (APBB); Baumeisterarbeiten Perronhalle (Los 3)
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ARGE Unterführung Mitte c/o Walo Bertschinger AG Bern, Feldstrasse 42,
3073
Gümligen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 100'475'595.90 ohne MWSt. Bemerkung: Der Preis des berücksichtigten Angebots entspricht der Vergabesumme inkl. Regie, abzgl. Rabatte und exkl. MWST
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die ARGE Unterführung Mitte c/o. Walo Bertschinger AG Bern erfüllt die Anforderungen gemäss Ausschreibungsunterlagen am besten. Sie hat unter Berücksichtigung der publizierten Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht und somit das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 17.04.2018
im Publikationsorgan: SIMAP
Meldungsnummer
1004659
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.06.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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