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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1079907
30.05.2019|Projekt-ID 181316|Meldungsnummer 1079907|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 30.05.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Technische Hochschule Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich, Abteilung Immobilien,  zu Hdn. von Rainer E. Brandstätter, Kreuzplatz 5, KPL,  8092  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  brandstaetter-rainer@ethz.ch,  URL www.immobilien.ethz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

3005.0183.AA HIF, Sanierung und Erweiterung, BKP 281.2 Bodenbeläge aus Kunststoffen Textilien und dgl.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2812 - Bodenbeläge aus Kunststoffen, Textilien und dgl.

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Senn + Widmer AG, Kreuzlingerstrasse 43,  8590  Romanshorn,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'253'179.80 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma Senn + Widmer AG war die beste Bewertung im Zuschlagskriterium «Preis». Insgesamt stellt es das wirtschaftlich günstigste Angebot dar.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 11.01.2019
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1055157

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 29.05.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.