Abbruch- Publikationsdatum Simap: 07.06.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Infrastruktur,
zu Hdn. von
Raoul Morf, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
079 206 64 67,
E-Mail:
raoul.morf@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- DAKU TP Drucker
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Im Projekt DAKU (Digitaler Assistent Kundenbegleiter) geht es darum, die bestehenden elektronischen Assistenten Zugbegleitung (ELAZ) abzulösen. Der bestehende modulare Ansatz soll beibehalten werden, d.h. die Funktionen werden weiterhin auf einem Smartphone, einem mobilen Drucker und einem Kreditkarten-Terminal umgesetzt.
Mit der vorliegenden Ausschreibung wird der mobile Drucker beschafft, der für die Belegausgabe (Billette, Gutscheine, Kreditkartenbelege etc.) eingesetzt wird. Das heutige Gerät wird Ende 2020 sein End-of-Life erreichen und muss durch ein neu-es Gerät ersetzt werden.
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 30232100 - Drucker und Plotter |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
22.03.2019
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1066433
3. Begründung- Kein anforderungsgerechtes Angebot ist eingegangen
4 Bemerkungen- In der Ausschreibung wurde bei TS18 eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens > 25Mbit/s gefordert. Es ist kein Angebot eingegangen, das diese technische Mindestanforderung erfüllt. Die SBB AG bricht die Ausschreibung ab und wird das Projekt mit angepassten technischen Anforderungen zeitnah erneut publizieren.
5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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