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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1080321
04.06.2019|Projekt-ID 185735|Meldungsnummer 1080321|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 04.06.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Reformierte Kirchgemeinde Zollikon
Beschaffungsstelle/Organisator: Fild+Partner GmbH,  zu Hdn. von Michel Hartmann, Zürichstrasse 25a,  8124  Maur,  Schweiz,  Telefon:  +41 43 366 20 02,  Fax:  +41 43 366 20 01,  E-Mail:  hartmann@fild-partner.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau MFH Rosenweg Zollikon - BKP 215.5 Montagebau in Leichtkonstruktion, Äussere Bekleidungen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten,
45211000 - Bauarbeiten für Mehrfamilienhäuser und Einfamilienhäuser,
45443000 - Fassadenarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 215 - Montagebau als Leichtkonstruktionen,
2155 - Aeussere Bekleidungen
Normpositionen-Katalog (NPK): 343 - Hinterlüftete Fassadenbekleidungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Gadola Fassaden AG, Willikon,  8618  Oetwil am See,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 377'657.65 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die einzelnen Angebote wurden entsprechend den in den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Kriterien beurteilt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 02.04.2019
Meldungsnummer 1069685

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 16.05.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.