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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1080351
14.06.2019|Projekt-ID 181277|Meldungsnummer 1080351|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.06.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich ERZ Entsorgung + Recycling Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ERZ Entsorgung + Recycling Zürich
ABWASSER,  zu Hdn. von Michael Kirsch, Postfach,  8010  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  michael.kirsch@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Projekt BBR; Rohrleitungen Los 2
Los-Nr 3
Kurze Beschreibung: LOS 2.3
Rohrleitungen «Areal Klärwerk Werdhölzli»

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  44115100 - Rohrleitungen,
44162000 - Rohrleitungssysteme,
45231113 - Neuverlegung von Rohrleitungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Rudolf Berglas AG, Rohrbau und Montagen, Schaffhauserstrasse 91,  8500  Frauenfeld,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 211'723.85 ohne MWSt.
Bemerkung: Die Punktesummen betragen zwischen 0.07 und 3.80 Punkten. Die Angebotspreise (exkl. MwSt.) betragen zwischen CHF 211'723.85 und CHF 420'987.70.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Höchste erzielte Punktesumme bzw. gesamtwirtschaftlich günstigstes Angebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 22.02.2019
Meldungsnummer 1055037

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 07.06.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, CH-8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung des Zuschlags ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.