Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.06.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-O-AM-FSE-ADL-SEF,
zu Hdn. von
Markus Röthlisberger, Wylerstrasse 123/125,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
+4179 223 14 29,
E-Mail:
roethlisberger.markus@sbb.ch,
URL
www.sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- IC2020 Lackierung Aussenanbauteile
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[1] Instandhaltung und Reparatur
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34600000 - Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: PAINT-STYLING AG, Dammstrasse 1,
6383
Dallenwil,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 4'934'900.00 ohne MWSt. Bemerkung: Der Preis des berücksichtigten Angebots umfasst beide Lose.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot erzielte in Los 1 wie auch in Los 2 die beste Bewertung bei dem Kriterium "Wirtschaftlichkeit" und stellt insgesamt das wirtschaftlich günstigste Angebot dar.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 15.02.2019
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1050681
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.06.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
|