Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.06.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Infrastruktur, Projekte,
zu Hdn. von
Massimo Guglielmetti, Bahnhofstrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
E-Mail:
massimo.guglielmetti2@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Flankierende Projekte Durchgangsbahnhof Luzern
- Ausbau Bahnhof Emmenbrücke
- Ausbau Bahnhof Sursee
- Ebikon: Perronverlängerung 320m
Objektstudie und Vorprojekt
-
Los-Nr:
1
- Kurze Beschreibung: Ausbau Bahnhof Emmenbrücke
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: IG LuBe c/o
Name: C+S Ingenieure AG, Dorfstrasse 8,
3415
Hasle bei Burgdorf,
Schweiz Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'058'209.75 ohne MWSt. Bemerkung: Der Preis versteht sich inkl. sämtliche Nebenkosten
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Beste Gesamtwirtschaftlichkeit
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 15.03.2019
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer
1061295
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 14.06.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.4 Sonstige Angaben- Ohne Angaben
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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