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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1081575
13.06.2019|Projekt-ID 172388|Meldungsnummer 1081575|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 13.06.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Konzerneinkauf
Beschaffungsstelle/Organisator: Konzerneinkauf, Verbrauchsgüter SBB,  zu Hdn. von Sandro Garbely, Hilfikerstrasse 1,  3000  Bern 65,  Schweiz,  E-Mail:  einkauf.betriebsmittel@sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Reinigungs- und Pflegeprodukte

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  39830000 - Reinigungsmittel

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Lyreco Switzerland AG, Riedstrasse 4,  8953  Dietikon,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'232'465.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma Lyreco Switzerland AG war die Erreichung der besten gewichteten Punktzahl über alle Zuschlagskriterien. Insgesamt stellt es das wirtschaftlich günstigste Angebot dar.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 22.06.2018
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1024725

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.06.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St.Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.