Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 21.06.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Mitte, N01.080347, AS Lenzb. Baumeisterarbeiten, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+58 482 75 11,
Fax:
+58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Mitte, N01.080347, AS Lenzb. Baumeisterarbeiten, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+58 482 75 11,
Fax:
+58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 12.07.2019
- Bemerkungen: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 22.07.19 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 12.07.2019 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 27.08.2019 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Es sind 2 Exemplare des Angebots (der Angebotsunterlagen) in Papierform und 1 in elektronischer Form (CD/DVD/USB) einzureichen.
Einreichung auf dem Postweg: A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle; Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieter bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt. Auf dem Couvert ist neben der Projektbezeichnung deutlich der Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen" anzubringen.
Persönliche Abgabe: Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin während den Öffnungszeiten der Loge (08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr; Freitag 16:30 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen (Adresse s. 1.2).
Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben. Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.
Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!
1.5 Datum der Offertöffnung:- 02.09.2019, Ort:
Bundesamt für Strassen ASTRA in 4800 Zofingen, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich mittels einem anonymisierten Öffnungsprotokoll die unbereinigte Angebotssumme (exkl. MWSt.) der eingegangenen Angebote mitgeteilt.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N01, 080347, Anschluss Lenzburg Optimierung Süd Richtung ZH, Neubau Rampe und Unterhalt Zubringer / Baumeisterarbeiten
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 080347
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Einfahrt beim Anschluss Lenzburg in Richtung Zürich wird neu erstellt. Die bestehende Einfahrt wird zurückgebaut. Der Fussweg wird angepasst und geht durch eine neue Unterführung. Die vorhandene Kabelrohrblockanlage wird angepasst.
Auf dem Abschnitt zwischen Autobahn und SBB wird der Belag ersetzt, die Entwässerung saniert, eine neue Kabelrohrblockanlage und Fundamente für Signalportale erstellt, sowie die Fahrzeugrückhaltesysteme und Zäune ersetzt.
2.7 Ort der Ausführung- Schweiz, Kanton Aargau, Gemeinde Lenzburg und Niederlenz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 36 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, Projektfortschritt und allfälligen Projektänderungen.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS;
Gewichtung 60% - Bereinigte Angebotssumme
ZK2: BAUPROGRAMM;
Gewichtung 10% Dauer der Gesamtbauzeit unter Berücksichtigung der Dauer der einzelnen Bau- und Verkehrsphasen.
ZK3: QUALITÄT/PLAUSIBILITÄT BAUPROGRAMM MIT BAUABLÄUFEN;
Gewichtung 10% Aufzeigen und Erläutern des Bauablaufes mit Aufzeigen des kritischen Weges, der eingesetzten Ressourcen (allfälliger Nacht- und Zweischichtbetrieb), vorhandene Reserven sowie Berücksichtigung Arbeiten Dritter.
ZK4: INHALT/QUALITÄT EINGEREICHTER UNTERLAGEN;
Gewichtung 20% Technischer Bericht, bestehend aus Organisation des Anbieters, Schlüsselpersonen, Installations- und Logistikkonzept, technischen Lösungen bei erkannten baulichen Schwerpunkten, Gewährleistung qualitätsrelevanter Massnahmen, Darstellung eines QM-Konzeptes mit Auflistung von qualitätsrelevanten Arbeiten und vorgesehenen Massnahmen zur Sicherstellung der Anforderungen, einschliesslich Risikoanalyse.
PREISBEWERTUNG
Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0.
Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = Nicht beurteilbar; keine Angaben
1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut
5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 24.02.2020 und Ende 15.09.2020
- Bemerkungen: Fristen und Termine gemäss Ausschreibungsunterlagen.
TERMINE ZUM VERGABEVERFAHREN Publikation 21.06.2019 Bezug der Angebotsunterlagen 21.06.2019 Begehung keine Schriftliche Einreichung von Fragen an den Auftraggeber 12.07.2019 Beantwortung der Fragen 22.07.2019 Eingabe des Angebotes 27.08.2019 Voraussichtlicher Vergabetermin 27.09.2019 Voraussichtlicher Arbeitsbeginn des Beauftragten 24.02.2020
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.
3.3 Zahlungsbedingungen- CHF; 30 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA bzw. bei der örtlichen Bauleitung.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen.
Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
BEDINGUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER UND LIEFERANTEN Die Unternehmung kann sich die Teile der Ausführung der Lieferung und Arbeiten bei Subunternehmern und Lieferanten beschaffen. Dazu umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument 5 Unternehmerangaben.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
E1: Technische Leistungsfähigkeit E2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit E3: Erfahrung Schlüsselpersonen E4: Leistungsanteil Unterakkordant(en)
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
EIGNUNGSKRITERIUM 1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Ein Referenzprojekt des Anbieters über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und vergleichbarem Umfang und aus den gleichen Fachbereichen (Strassenbau, Kunstbauten, Bauen unter Verkehr auf Nationalstrasse).
EIGNUNGSKRITERIUM 2: WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Der Jahresumsatz des Anbieters muss mind. doppelt so hoch sein wie der Jahresumsatz des Auftrages.
EIGNUNGSKRITERIUM 3: ERFAHRUNG SCHLÜSSELPERSONEN Ein Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus den gleichen Fachbereichen (Strassenbau, Kunstbauten, Bauen unter Verkehr auf Nationalstrasse) für folgende Schlüsselperson: Bauführer als Gesamtverantwortlicher.
EIGNUNGSKRITERIUM 4: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT(EN) Maximal 50% der Leistung darf über Subunternehmen erbracht werden.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 15 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 21.06.2019
bis
27.08.2019 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: keine
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen- Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.6 Sonstige Angaben- 1. Begehung findet keine statt.
2. Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. 3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich. 5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt. 6. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben. 7. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „Angebotsunterlagen für Bauleistungen“ (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Appels d'offres (résumé)
1. Pouvoir adjudicateur1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur - Service demandeur/Entité adjudicatrice: Office fédéral des routes OFROU
Succursale de Zofingue
Service organisateur/Entité organisatrice: Office fédéral des routes OFROU
Succursale de Zofingue, à l'attention de gestion des projets centre,
Brühlstrasse 3,
4800
Zofingue,
Suisse,
Téléphone:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Obtention du dossier d´appel d´offres-
sous
www.simap.ch
2. Objet du marché2.1 Titre du projet du marché- N01, 080347, jonction de Lenzburg, optimisation sud direction ZH, construction d’une nouvelle rampe et maintenance de la voie d’accès, travaux de gros œuvre
2.2 Description détaillée du projet- L’entrée de la jonction de Lenzburg en direction de Zurich fera l’objet d’une reconstruction. L’entrée existante sera démolie, le tracé du chemin pour piétons sera modifié et passera sous un nouveau passage inférieur. Les installations de batteries de tubes existantes seront réaménagées.
Par ailleurs, il est prévu de remplacer le revêtement sur le tronçon entre l’autoroute et les CFF, d’y assainir le système d’évacuation des eaux, d’y construire une nouvelle installation de batteries de tubes et des fondations pour les portiques de signalisation et d’y changer les systèmes de retenue des véhicules et les clôtures.
2.3 Vocabulaire commun des marchés publicsCPV: | 45000000 - Travaux de construction |
2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres- Date: 27.08.2019 Heure: 23:59
Remarques: L’offre (dossier d’offre) doit être remise sous forme papier en 2 exemplaires et sous forme électronique (sur CD ou DVD) en un exemplaire.
Remise par voie postale:
Envoi par courrier A (date du cachet apposé par un bureau de poste suisse ou un bureau de poste étranger officiellement reconnu). Le soumissionnaire doit dans tous les cas pouvoir prouver que l’offre a été déposée dans les délais. Les offres soumises hors délai ne seront pas prises en considération. L’enveloppe doit comporter, en plus de la désignation du projet, l’indication "Ne pas ouvrir - dossier d’offre" bien en évidence.
Remise en mains propres:
En cas de remise en mains propres, l’offre doit être déposée à la loge de l’OFROU au plus tard à la date indiquée ci-dessus, pendant les heures d’ouverture (8h00 - 12h00 et 13h00 - 17h00, vendredi 16h30), contre remise d’un accusé de réception (adresse au point 1.2).
Remise à une représentation diplomatique ou consulaire suisse à l’étranger:
Les soumissionnaires étrangers peuvent déposer leur offre contre remise d’un accusé de réception à la représentation diplomatique ou consulaire suisse de leur pays, pendant les heures d’ouverture, au plus tard à la date mentionnée ci-dessus. Ils doivent alors envoyer l’accusé de réception à l’adjudicateur par courriel, au plus tard à la date indiquée.
Les offres reçues par fax ou par courriel ne seront pas prises en compte.
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