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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1082643
18.06.2019|Projekt-ID 185621|Meldungsnummer 1082643|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 18.06.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Spital STS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Spital STS AG,  zu Hdn. von Martin Gut, Krankenhausstrasse 12,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  033 226 49 53,  E-Mail:  martin.gut@spitalstsag.ch,  URL www.spitalstsag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Planergemeinschaft Erweiterung ZSVA

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Brügger Architekten AG, Scheibenstrasse 6,  3601  Thun,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 394'543.87 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zuschlag wurde der Planergemeinschaft erteilt welche das integral wirtschaftlichste Angebot einreichte und die höchste Punktzahl aller Bewerber erreichte.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.03.2019
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1069355

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.06.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Die Zuschlagsverfügung kann innert 10 Kalendertagen, ab Zustellung beim Empfänger, mit Beschwerde bei der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern, Abteilung Beschwerden, Rathausgasse 1, 3011 Bern schriftlich angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.