Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BE
03.07.2019 Publikationsdatum Simap: 03.07.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BKW Energie AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BKW Energie AG,
zu Hdn. von
Hans-Kaspar Streich, Viktoriaplatz 2,
3013
Bern,
Schweiz,
Telefon:
058 477 55 79,
E-Mail:
Kaspar.streich@bkw.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Freihändige Vergabe über Schwellenwert: Schnelldistanzschutzkupplungen (SDS-K)
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31230000 - Teile von Elektrizitätsverteilungs- oder -schalteinrichtungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ABB Schweiz AG, Bruggerstrasse 72,
5400
Baden,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 220'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die BKW Energie AG hat in Ihren Unterstationen, bzw. Leitungsfeldern Schnelldistanzschutzkupplungen (SDS-K) von ABB Schweiz AG im Einsatz.
Gestützt auf Art. 7 Abs.3 lit. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) beabsichtigt die BKW Energie AG, diese Beschaffung im freihändigen Verfahren an die Firma ABB Schweiz AG in Baden zu vergeben.
Die Kompatibilität sowie der Weiterbetrieb der bestehenden Schnelldistanzschutzkupplungen (SDS-K) kann ausschliesslich durch Abschluss des Vertrages mit ABB Schweiz sichergestellt werden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 20.06.2019
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern mit Beschwerde bei Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des
Kantons Bern (BVED), Reiterstrasse 11, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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