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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1083297
03.07.2019|Projekt-ID 189610|Meldungsnummer 1083297|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BE  03.07.2019
Publikationsdatum Simap: 03.07.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BKW Energie AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BKW Energie AG,  zu Hdn. von Hans-Kaspar Streich, Viktoriaplatz 2,  3013  Bern,  Schweiz,  Telefon:  058 477 55 79,  E-Mail:  Kaspar.streich@bkw.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Freihändige Vergabe über Schwellenwert: Schnelldistanzschutzkupplungen (SDS-K)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31230000 - Teile von Elektrizitätsverteilungs- oder -schalteinrichtungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: ABB Schweiz AG, Bruggerstrasse 72,  5400  Baden,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 220'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die BKW Energie AG hat in Ihren Unterstationen, bzw. Leitungsfeldern Schnelldistanzschutzkupplungen (SDS-K) von ABB Schweiz AG im Einsatz.

Gestützt auf Art. 7 Abs.3 lit. f der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV) beabsichtigt die BKW Energie AG, diese Beschaffung im freihändigen Verfahren an die Firma ABB Schweiz AG in Baden zu vergeben.

Die Kompatibilität sowie der Weiterbetrieb der bestehenden Schnelldistanzschutzkupplungen (SDS-K) kann ausschliesslich durch Abschluss des Vertrages mit ABB Schweiz sichergestellt werden.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 20.06.2019

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern mit Beschwerde bei Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des
Kantons Bern (BVED), Reiterstrasse 11, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.