Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 24.06.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse Kompetenzbereich Einkauf und Kooperationen CC WTO,
zu Hdn. von
Projekt "Utersuchung von Trinkwasserproben", Guisanplatz 1,
CH 3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- armasuisse
Kompetenzbereich Einkauf und Kooperationen CC WTO,
zu Hdn. von
Projekt "Utersuchung von Trinkwasserproben", Guisanplatz 1,
CH 3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
wto@armasuisse.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 30.07.2019
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, sind diese ausschliesslich mittels anonymisiertem Forumseintrag im Frageforum simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden.
Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 09.08.2019, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Einreichungsort: vgl. Ziffer 1.2
Zur Einhaltung der Eingabefrist ist folgendes zu beachten: a) Bei Abgabe an armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1) Bei Abgabe beim "Verwaltungszentrum Guisanplatz 1", Guisanplatz 1, 3003 Bern, z. Hd von CC WTO armasuisse, sind folgende Punkte zu beachten: •Der Anbieter hat sich unter Angabe des Projekttitels (vgl. Ziffer 7.1) an der "Arealloge Guisanplatz 1" anzumelden. Er wird von dieser zum "Rampenmanagement Guisanplatz 1" weitergeleitet werden. •Die Abgabe hat gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung des Rampenmanagements bis spätestens bis 16.00 Uhr am unter Ziffer 7.3 erwähnten Abgabetermin zu erfolgen. •Öffnungszeiten des Rampenmanagements: 08.30 - 16.00 h (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg des Versanddienstleisters (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz: Massgebend ist die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung. Die Empfangsbestätigung ist spätestens bis zum Abgabetermin des Angebots an die unter Ziffer 1.2 genannte E-Mail-Adresse zu senden.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 12.08.2019
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Untersuchung von Trinkwasserproben
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71900000 - Labordienste |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die LBA ist verpflichtet in ihrem Anlagenportefeuille jährlich Trink- und Heizungswasserproben durchzuführen. Der Grund für kontaminiertes Trink-, Dusch- und Heizungswasser ist oft die Nichtnutzung der Leitungen über einen längeren Zeitraum. Dadurch kann sich das in den Leitungen befindliche Wasser erwärmen und mit Krankheitserregern verseucht werden. Um diese Gefahren auf ein Minimum zu reduzieren, sind Eigentümer von öffentlichen Gebäuden verpflichtet, so auch die LBA, bakteriologische, chemische und Legionellen – Beprobungen durchzuführen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- ganze Schweiz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.01.2020, Ende: 31.12.2027
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Preis
Gewichtung 100%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage netto nach erfolgter Abnahme in CHF
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen im Angebot auf. Subunternehmer dürfen nach Ablauf der Angebotseingabefrist bis zur Vertragsunterzeichnung nicht mehr geändert werden.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten..
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungskriterien bzw. -nachweise müssen vollständig und ohne Einschränkung und Modifikation mit der Unterbreitung des Angebots bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen. E1 Betreibungsregister- und Handelsregisterauszug oder gleichwertig anerkannte Urkunde des Auslands, welche belegt, dass beim Anbieter keine Steuer- oder Sozialabgabeschulden vorhanden sind (nicht älter als 3 Monate, massgebend ist der Stichtag des Eingabedatums). E2 Lieferantenselbstdeklaration E3 a)Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt (Beilage 1.1.1) der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b)Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitende und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. E4 Der Anbieter bestätigt, die Gesamtverantwortung für das vorliegende Projekt zu übernehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen und Funktionen in Beilage 1.1 aufzuführen. E5 Der Anbieter ist einverstanden, sich dem Geheim-schutzverfahren zu unterziehen, welches verschiedene Sicherheitsmassnahmen umfasst (vgl. VO über das Geheimschutzverfahren, SR 510.413). Die Informationsschutzvorschriften des Bundes (insbesondere die Verordnung über den Schutz von Informationen des Bundes, SR 510.411) sind anzuwenden. Gilt für Unternehmen und Personen. E6 Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact SPOC) während des Ausschreibungsverfahrens. E7 Nachweis einer einzigen Kontaktadresse (single point of contact SPOC) für alle Geschäftsprozesse wie Bestellungen, Zahlungsverkehr, Qualitätsmanagement usw. für den Fall der Auftragserteilung. E8 Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertragsentwurfs. E9 Der Anbieter bestätigt, die Akzeptanz der AGB für Dienstleistungsaufträge. E10 Der Anbieter verfügt über ausreichend Kapazität, Fähigkeiten und Personalressourcen, um die Leistung gemäss Leistungsbeschrieb erbringen zu können. Er setzt dazu einen projektverantwortlichen Mitarbeiter (m/f), sowie einen Stellvertreter (m/f) ein. E11 Der Anbieter bestätigt, dass er seit mindestens 5 (ab 2014) Jahren in Bereich der Laboranalyse erfolgreich tätig ist. Er weist diese Erfahrung mittels Referenzen von 2 verschiedenen Projekten nach. Die Referenzen müssen in der Komplexität und im Umfang mit dem ausgeschriebenen Mandat vergleichbar sein, dies umfasst insbesondere die Leistung "Analyse von Wasserproben im Bereich Umwelt." Die Referenzprojekte wurden vollständig und erfolgreich innerhalb der letzten 5 Jahren (2014 oder später) abgeschlossen.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Unterlagen können ausschliesslich von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik "öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibung Bund" herunter geladen werden. Dazu müssen Sie sich zuerst in oben genanntem Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht ein Frageforum zur Verfügung.
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.3 Begehungen- Keine. Der Anbieter ist angehalten, sein bestes Angebot einzureichen.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
|