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13.08.2019|Projekt-ID 189631|Meldungsnummer 1083377|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 13.08.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Post CH AG / Post Immobilien Management & Services AG (IMS)
Beschaffungsstelle/Organisator: Post CH AG,  zu Hdn. von CC-WTO - Projekt «Beratung Gleisanlagen GLA», Wankdorfallee 4,  3030  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  wto-gla@post.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

27.08.2019
Bemerkungen: Fragen des Anbieters zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen sind direkt in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis spätestens 27.08.2019 zu stellen.
Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Die Beantwortung der Fragen erfolgt direkt im Frageforum in der Ausschreibungsplattform simap.ch bis am 06.09.2019. Verspätet eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 02.10.2019 Uhrzeit: 12:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Das Angebot muss zur Wahrung seiner Rechtzeitigkeit zum genannten Zeitpunkt vollständig am genannten Ort eingetroffen sein; Eingaben per E-Mail oder Fax genügen nicht. Die Aufgabe eines Angebotes per Post zum genannten Zeitpunkt (Poststempel) reicht zur Wahrung der Rechtzeitigkeit nicht. Zu spät eingetroffene Angebote werden nicht berücksichtigt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

02.10.2019, Bemerkungen:  Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Beratung Gleisanlagen GLA

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  60220000 - Postbeförderung per Bahn,
71241000 - Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse,
71251000 - Dienstleistungen von Architekturbüros und Bauabnahme,
71310000 - Technische Beratung und Konstruktionsberatung

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Im Rahmen des Projektes «Beratung Gleisanlagen GLA» sollen geeignete Anbieter evaluiert werden, welche die Anforderungen der Post CH AG gemäss detailliertem Anforderungskatalog im Online-Evaluationstool DecisionAdvisor zu bestmöglichen wirtschaftlichen Bedingungen erfüllen.
Mit der Beschaffung sollen insbesondere die folgenden Ziele erreicht werden:
•Langfristiger Weiterbetrieb der Gleisanlagen unter dem Aspekt der planmässigen Erneuerungen
•Die Wirtschaftlichkeit der Anlagen zu gewährleisten
•Erneuerungen, Um- und Rückbauten zu marktüblichen Bedingungen durchführen
•Markbeobachtung. Verwendung von optimalen Komponenten unter Berücksichtigung der technischen Entwicklungen. Vorschläge für Verbesserungen.
•Juristische Beratung für alle Belange der Gleisanlagen
• Beratung im Zusammenhang mit und Beantragen von Subventionen

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Standort von Post Immobilien in Bern

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

48 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: zweimal um maximal zwölf Monate

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Erfüllung der Anforderungen  Gewichtung 55% 
Wirtschaftlichkeit (Preise)  Gewichtung 40% 
Transparenz und Qualität des Angebotes  Gewichtung 5% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

keine

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.3 Zahlungsbedingungen

In Schweizer Franken (CHF), innert 60 Tage netto ab Rechnungseingang.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss Ausschreibungsunterlagen

3.5 Bietergemeinschaft

nicht zugelassen

3.6 Subunternehmer

Sieht der Anbieter den Beizug von Subunternehmern und/oder Unterlieferanten vor, hat er diese unter Angabe der vollständigen Daten im Angebot verbindlich anzugeben. Der Anbieter übernimmt die Gesamtverantwortung.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
2.1 Nachweise
2.2 Betreibungen / Konkurs- oder Nachlassverfahren
2.3 Sozialversicherungsbeiträge
2.4 Akzeptanz des Sozial- und Ethikkodex
2.5 Geheimhaltungsvereinbarung
2.6 AGBs für Dienstleistungen
2.7 Akzeptanz des Rahmenvertragsentwurf
2.8 Konzept Gleisanlagen
2.9 Erfahrung
2.10 Referenzen
2.11 SPOC
2.12 ARIBA NETWORK & CATALOG - Elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung)

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

12 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 13.08.2019
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.3 Begehungen

Verhandlungen bleiben vorbehalten. Verhandlungssprache ist Deutsch.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Als Arbeitsbedingungen gelten die Gesamtarbeitsverträge und die Normalarbeitsverträge und, wo diese fehlen, die tatsächlichen orts- und berufsüblichen Arbeitsbedingungen. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der Anbieter zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Kernübereinkommen) nach Anhang 2a der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; SR 172.056.11) einzuhalten.

4.6 Sonstige Angaben

Die Anbieter können für die Ausarbeitung des Angebots keine Entschädigung beanspruchen.

Die Post CH AG behält sich vor, die Angebote zu verhandeln. Zu den abschliessenden Verhandlungen werden nur noch diejenigen Anbieter eingeladen, deren Angebote noch eine reelle Chance auf den Zuschlag haben (Stand vor Verhandlungen) und welche die Eignungskriterien gemäss Ziffer 3.7 sowie die Technischen Spezifikationen gemäss Anforderungskatalog erfüllen. Die Post weist die Anbieter daher ausdrücklich darauf hin, von Beginn weg das beste Angebot einzureichen.

Die abschliessende Auswertung und Rangierung der Angebote für die Zuschlagserteilung findet nur noch unter den verhandelten Angeboten statt. Demgemäss erhält im Rahmen der Schlussbewertung des Zuschlagskriteriums „Wirtschaftlichkeit (Preise)“ dasjenige Angebot die Maximalpunktzahl, welches unter den verhandelten Angeboten nach Abschluss der Verhandlungen den tiefsten Gesamtpreis für den Leistungsgegenstand ausweist.

Die Anbieter werden gebeten, die Fragen zu den Anforderungen im Online-Evaluationstool „DecisionAdvisor“ zu beantworten. Die Beantragung eines Zugangs (Benutzername und Passwort) auf den „DecisionAdvisor" erfolgt gemäss der Anleitung, welche im simap.ch als Anhang Nr. 04 publiziert ist.

Geheimhaltungsverpflichtung:
Alle Unterlagen sind absolut vertraulich zu behandeln. Die Dokumente dürfen weder kopiert noch in irgendeiner Form an Dritte weitergegeben werden. Falls die Dokumente zwecks Einreichung eines Angebotes zwingend Dritten vorgelegt werden müssen, so sind auch diese zur strikten Wahrung der Vertraulichkeit anzuhalten. Im Übrigen verpflichten sich der Anbieter, dessen Mitarbeiter und allfällige Subunternehmer / Unterlieferanten, über alle Informationen und Tatsachen, die ihnen im Rahmen des vorliegenden Beschaffungsverfahrens zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt sowohl während der Angebots- und allfälligen Vertragsdauer als auch nach Beendigung des entsprechenden Vertragsverhältnisses.

Verzichtet ein Unternehmen auf das Einreichen eines Angebotes oder kommt es zu keinem Vertragsabschluss, sind alle Ausschreibungsunterlagen der Post CH AG zu vernichten.

Hinweis zu TS 3.4: Der Anbieter bestätigt, in dringenden Fällen innerhalb von 4 Stunden vom Arbeitsort des Anbieters an den Standorten Basel, Biel, Daillens, Eclépens, Frauenfeld, Genf, Härkingen, Landquart, Ostermundigen, Sion, Thun und Zürich Mülligen, zu gelangen.

Weitere Angaben gemäss Ausschreibungsunterlagen.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.