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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1084341
28.06.2019|Projekt-ID 181455|Meldungsnummer 1084341|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 28.06.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich ERZ Entsorgung + Recycling Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ERZ Entsorgung + Recycling Zürich
Klärwerk Werdhölzli,  zu Hdn. von Thomas Hauser, Postfach,  8010  Zürich,  Schweiz,  E-Mail:  thomas.hauser@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

NPK 131 Betoninstandsetzungsarbeiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45232420 - Bauarbeiten für Abwasserbeseitigungsanlagen,
45262330 - Betonreparaturarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 2117 - Instandsetzungsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Weiss + Appetito AG, Statthalterstrasse 46,  3018  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 993'030.10 ohne MWSt.
Bemerkung: Die Angebote erzielten Punktesummen von 0.57 bis 3.22 Punkten. Die Angebotspreise (exkl. 7.7% MwSt.) betregen zwisch CHF 993'030.10 und CHF 1'565'093.80.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Höchstes erreichte Punktesumme, bzw. gesamtwirtschaftlich günstigstes Angebot.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 08.04.2019
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons Zürich
Meldungsnummer 1055577

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 25.06.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen dieses Submissionsergebnis kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das angefochtene Submissionsergebnis ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.