Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 28.06.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Monbijoustrasse 74,
3003
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
Projekt (19110) 609 WSO2 Supportleistungen, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Fax:
+41 58 463 26 98,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 15.07.2019
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 20.08.2019 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäss Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 26.08.2019, Bemerkungen:
Die Offertöffnung und das Öffnungsprotokoll sind nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (19110) 609 WSO2 Supportleistungen
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (19110) 609
2.4 Aufteilung in Lose?-
Ja
Angebote sind möglich für:
alle Lose
CPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
Kurze Beschreibung: WSO2 Supportleistungen Plattform mit Reserveoption Fachlösungen Anzahl Zuschlagsempfänger: 1 Umfang bzw. Menge: Max. optionales Beschaffungsvolumen 2020 - 2029: CHF 19'500'000.00. Nach Zuschlag erhält der Gewinner von Los 1 einen Grundauftrag (siehe Anhang 5) für die Ausführung von Basisleistungen im Bereich WSO2 Plattform (siehe Pflichtenheft Kapitel 3.2.1.1) mit einem Kostendach von CHF 700'000.00. Bemerkungen: Anbieter können auf mehrere Lose offerieren. Sollte ein Anbieter beide Lose gewinnen, dann erhält er ohne weitere Nachfrage den Zuschlag auf Los 1 und der Zweitplatzierte von Los 2 den Zuschlag auf Los 2, sofern die Preisspanne in Los 2 zwischen Erst- und Zweitplatzierten höchstens 15% beträgt. Ansonsten erhält der Gewinner beide Lose. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.01.2020, Ende: 31.12.2029 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein Optionen: Ja Beschreibung der Optionen: Optionales Beschaffungsvolumen (01.01.2020 - 31.12.2025) Verlängerungsoption (01.01.2026 - 31.12.2029) Zuschlagskriterien: - ZK 1.1 Zusätzliche Erfahrung WSO2
Gewichtung 4000 Punkte
- ZK 1.2 Zusätzliche Kapazität
Gewichtung 3000 Punkte
- ZK 2.1 - Preis
Gewichtung 3000 Punkte
Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
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CPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
Kurze Beschreibung: WSO2 Supportleistungen Fachlösungen mit Reserveoption Plattform Anzahl Zuschlagsempfänger: 1 Umfang bzw. Menge: Max. optionales Beschaffungsvolumen 2020 - 2029: CHF 19'500'000.00. Nach Zuschlag erhält der Gewinner von Los 2 einen Grundauftrag (siehe Anhang 5) für die Ausführung von Basisleistungen im Bereich WSO2 Fachlösungen (siehe Pflichtenheft Kapitel 3.2.1.1) mit einem Kostendach von CHF 300'000.00. Bemerkungen: Anbieter können auf mehrere Lose offerieren. Sollte ein Anbieter beide Lose gewinnen, dann erhält er ohne weitere Nachfrage den Zuschlag auf Los 1 und der Zweitplatzierte von Los 2 den Zuschlag auf Los 2, sofern die Preisspanne in Los 2 zwischen Erst- und Zweitplatzierten höchstens 15% beträgt. Ansonsten erhält der Gewinner beide Lose. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems: Beginn: 01.01.2020, Ende: 31.12.2029 Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein Optionen: Ja Beschreibung der Optionen: Optionales Beschaffungsvolumen (01.01.2020 - 31.12.2025) Verlängerungsoption (01.01.2026 - 31.12.2029) Zuschlagskriterien: - ZK 1.1 Zusätzliche Erfahrung WSO2
Gewichtung 4000 Punkte
- ZK 1.2 Zusätzliche Kapazität
Gewichtung 3000 Punkte
- ZK 2.1 - Preis
Gewichtung 3000 Punkte
Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind im Anhang 1 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
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2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Mit der vorliegenden Ausschreibung sollen fachlich versierte, bestens ausgewiesene externe Leistungserbringer im Bereich Wartung, Support und Weiterentwicklung von WSO2-Produkten gefunden werden.
Das gesamte maximale optionale Beschaffungsvolumen aller Lose beträgt 39 Mio. CHF.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Der Erbringungsort der Leistungen wird im jeweiligen Abruf bzw. Einzelvertrag geregelt. Auf Verlangen sind die Leistungen Vorort zu erbringen, d. h. in den Räumen der Bundesverwaltung in der ganzen Schweiz, wenn ein Auftrag dies aus betrieblichen und kundenspezifischen Gründen erfordert. Innerhalb der Bundesverwaltung erfolgt die Leistungserbringung in der Regel im Bundesamt für Informatik und Telekommunikation in Bern und Zollikofen.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Ja
- Bemerkungen: Teilangebote innerhalb eines Loses sind nicht zugelassen.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- keine
3.2 Kautionen / Sicherheiten- keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt. Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung sind abrufbar unter:
www.bbl.admin.ch – Rubrik Das BBL – E-Rechnung
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der maximale Stundensatz ZK2.1 exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere die periodische Überprüfung der Leistungsgüte gemäss Ziff. 5 Anhang 3 sowie Versicherung, Spesen, Sozialabgaben etc. Auch besondere Anforderungen an die Arbeitszeiten (Wartungsleistungen ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten) sind im angebotenen Preis inbegriffen.
3.5 Bietergemeinschaft- Nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt bei jedem Angebot alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen.
EK 01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis: Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 02 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Nachweis: a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bundes BKB (Anhang 2). Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Angebotes einzureichen. b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels: - Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen. oder - Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen. oder - Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird. Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html). Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen. Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK 03 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK 04 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher Sprache erstellen und abliefern können.
EK 05 Personensicherheitsüberprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Auftraggeberin die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK 06 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
EK 07 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010)
EK 08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 3 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK 09 Erfahrung des Anbieters Erfüllt Ihre Firma die geforderten Bedingungen betreffend der benötigten Erfahrung gemäss Kapitel 4.2.1 des Pflichtenhefts? Bewertung: Zur Erfüllung dieser Anforderung legen Sie die ausgefüllten Referenzblätter gemäss Anhang [4] im Pflichtenheft dem Angebot bei. Das BIT behält sich vor die Referenzen zu überprüfen.
EK 10 Leistungsfähigkeit des Anbieters Erfüllt Ihre Firma die geforderten Bedingungen betreffend der benötigten Kapazität gemäss Kapitel 4.2.2 des Pflichtenhefts? Bewertung: Zur Erfüllung dieser Anforderung legen Sie die ausgefüllten Referenzblätter gemäss Anhang [4] im Pflichtenheft dem Angebot bei. Das BIT behält sich vor die Referenzen zu überprüfen.
EK 11 Qualitätssicherung Der Anbieter ist bereit die Qualität der Auftragsausführung periodisch zu prüfen und gemäss Ziff. 5 Vertragsentwurf (Anhang 3) umzusetzen.
EK 12 Preise für WSO2 "Subscription and Services" Der Anbieter bestätigt, dass Angebote betreffend einzelnen oder mehreren WSO2 Subscriptions und Services nicht die offiziellen WSO2 Listenpreise betreffend "Subscription and Services" inklusive allfälliger Rabatte überschreiten dürfen.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 28.06.2019 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010).
Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB
4.3 Begehungen- Bleiben vorbehalten. Die Bedarfsstelle kann Preisverhandlungsrunden in besonderen Umständen durchführen. Besondere Umstände sind insbesondere Preis- und Punktegleichstand potentieller Zuschlagsempfänger und unübliche Marktpreise sowie wenn die Klärung oder Konkretisierung von Anforderungen es erfordern.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen.
4.6 Sonstige Angaben- Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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