Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
04.07.2019 Publikationsdatum Simap: 04.07.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Allschwil
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil,
zu Hdn. von
Jan Bachofer, Baslerstrasse 111,
4123
Allschwil,
Schweiz,
Telefon:
061 486 25 60,
E-Mail:
jan.bachofer@allschwil.bl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Wegmattenpark sowie Fuss- und Radweg Wegmatten, Tiefbau- und Gartenbauarbeiten
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45236200 - Oberbauarbeiten für Freizeitanlagen, | | 45112700 - Landschaftsgärtnerische Arbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Jos. Schneider AG, Hegenheimermattweg 75,
4123
Allschwil,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'999'594.10 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Firma Jos. Schneider AG reichte das wirtschaftlich günstigste Angebot ein.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 31.01.2019
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1058349
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.05.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 6
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.
|