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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1085205
04.07.2019|Projekt-ID 182208|Meldungsnummer 1085205|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  04.07.2019
Publikationsdatum Simap: 04.07.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Allschwil
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Allschwil, Bau – Raumplanung – Umwelt, Baslerstrasse 111, 4123 Allschwil,  zu Hdn. von Jan Bachofer, Baslerstrasse 111,  4123  Allschwil,  Schweiz,  Telefon:  061 486 25 60,  E-Mail:  jan.bachofer@allschwil.bl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Wegmattenpark sowie Fuss- und Radweg Wegmatten, Tiefbau- und Gartenbauarbeiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45236200 - Oberbauarbeiten für Freizeitanlagen,
45112700 - Landschaftsgärtnerische Arbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Jos. Schneider AG, Hegenheimermattweg 75,  4123  Allschwil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'999'594.10 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Firma Jos. Schneider AG reichte das wirtschaftlich günstigste Angebot ein.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 31.01.2019
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1058349

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.05.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 6

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, vom Empfang des Entscheides an gerechnet, beim Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Verfassungs- und Verwaltungsgericht ist kostenpflichtig.