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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1085415
02.07.2019|Projekt-ID 187512|Meldungsnummer 1085415|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.07.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeindewerke Rüti
Beschaffungsstelle/Organisator: Frei + Krauer AG
Ingenieurbüro, Mythenstrasse 17,  8640  Rapperswil,  Schweiz,  Telefon:  0552200090,  E-Mail:  ib@frei-krauer.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ersatz Reservoir Laufenbach: Baumeisterarbeiten

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45111000 - Abbrucharbeiten, Baureifmachung und Abräumung,
45112000 - Aushub- und Erdbewegungsarbeiten
Normpositionen-Katalog (NPK): 172 - Abdichtungen für Bauwerke unter Terrain und für Brücken,
211 - Baugruben und Erdbau,
237 - Kanalisationen und Entwässerungen,
241 - Ortbetonbau,
314 - Maurerarbeiten,
315 - Vorgefertigte Elemente aus Beton und künstlichen Steinen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: W. Örtig AG, Alte Schmerikonerstrasse 3,  8733  Eschenbach,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 999'997.80  bis  1'192'212.20 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 13.05.2019
Meldungsnummer 1075567

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.06.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.