Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.07.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Huttwil
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Huttwil,
zu Hdn. von
Beat Rickenbacher, Marktgasse 4,
4950
Huttwil,
Schweiz,
Telefon:
062 959 88 61,
Fax:
-,
E-Mail:
bau@huttwil.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Kindergarten "Städtli" 4950 Huttwil
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45214100 - Bauarbeiten für Kindergärten |
Baukostenplannummer (BKP): | 211 - Baumeisterarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: TRÜSSEL AG, Industriestrasse 9,
4950
Huttwil,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 444'203.15 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: 11.Nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV; BSG 731.21) erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Als solches gilt dasjenige, das die Zuschlagskriterien am besten erfüllt. Gemäss den oben dar-gestellten Bewertungsresultaten trifft dies auf das Angebot von Anbieter Nr. 1, der Firma Trüs-sel AG, Huttwil zu, welches die meisten Punkte erreicht hat. Der Zuschlag ist somit der Firma Trüssel AG, Huttwil zu erteilen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 24.05.2019
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1078915
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.06.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Verfügung kann innert 10 Tagen nach Eröffnung mit Beschwerde beim Regierungsstatt-halteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen, angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Un-terschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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