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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1086253
09.07.2019|Projekt-ID 188313|Meldungsnummer 1086253|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 09.07.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Huttwil
Beschaffungsstelle/Organisator: Einwohnergemeinde Huttwil,  zu Hdn. von Beat Rickenbacher, Marktgasse 4,  4950  Huttwil,  Schweiz,  Telefon:  062 959 88 61,  Fax:  -,  E-Mail:  bau@huttwil.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Neubau Kindergarten "Städtli" 4950 Huttwil

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45214100 - Bauarbeiten für Kindergärten
Baukostenplannummer (BKP): 211 - Baumeisterarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: TRÜSSEL AG, Industriestrasse 9,  4950  Huttwil,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 444'203.15 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: 11.Nach Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV; BSG 731.21) erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot den Zuschlag. Als solches gilt dasjenige, das die Zuschlagskriterien am besten erfüllt. Gemäss den oben dar-gestellten Bewertungsresultaten trifft dies auf das Angebot von Anbieter Nr. 1, der Firma Trüs-sel AG, Huttwil zu, welches die meisten Punkte erreicht hat. Der Zuschlag ist somit der Firma Trüssel AG, Huttwil zu erteilen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 24.05.2019
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1078915

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.06.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Verfügung kann innert 10 Tagen nach Eröffnung mit Beschwerde beim Regierungsstatt-halteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen, angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Un-terschrift enthalten. Die angefochtene Verfügung und greifbare Beweismittel sind beizulegen.