Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 09.07.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: PostAuto AG
Beschaffungsstelle/Organisator: PostAuto AG Fahrzeugeinkauf PA-22,
zu Hdn. von
Urs Schläpfer, Belpstrasse 37,
3030
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
fahrzeugeinkauf@postauto.ch,
URL
www.postauto.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- 10 Bergbusse für Ausbau Tessin
2.2 Gemeinschaftsvokabular
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Carrosserie HESS AG, Bielstrasse 7,
4512
Bellach,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 23 Abs. 3 Lit. b BöB
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Begründung: Art. 13 Abs. 1 lit. c und d VöB:
Im Rahmen derletzten Fahrzeugausschreibungen musste PostAuto feststellen, dass geeignete Busse für den Linienverkehr in der Region Malcantone aufgrund der beschränken Platzverhältnisse auf den Strassen und der topographischen Besonderheiten nicht erhältlich sind. Insbesondere hat sich gezeigt, dass sämtliche Busstypen der in Frage kommenden Art technisch nicht geeignet sind, den anspruchsvollen Kursdienst im entsprechenden Streckennetz zuverlässig zu erbringen. Die Busse der Firma HESS wurden genau für diesen Dienst konstruiert und bewährten sich als einzige auf vergleichbaren Strecken bei PostAuto selber wie auch bei anderen öV Unternehmungen in der Schweiz. Hinzu kommt eine Dringlichkeit gemäss Art 13 Abs 1 lit. d VöB. Der Ausbau des öffentlichen Verkehrs im Gebiet wurde erst spät festgelegt und bekanntgegeben, so dass die Fahrzeuge mit einer Lieferfrist von 1.5 Jahren kurzfristig bestellt werden müssen, um den Betriebsbeginn im Dezember 2020 gewährleisten zu können.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 25.06.2019
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 3000 Bern 14 erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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