Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 10.07.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS Netz AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,
zu Hdn. von
Silvio Gasparini, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
E-Mail:
silvio.gasparini@bls.ch,
URL
www.bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Modernisierung Bahnhof Thurnen
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71240000 - Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen, | | 71320000 - Planungsleistungen im Bauwesen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Bächtold & Moor AG Ingenieure Planer ETH/SIA/usic, Giacomettistrasse 15,
3006
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 422'236.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot überzeugte mit einem guten Lösungskonzept, einer sinnvollen und klaren Organisation und geeigneten Schlüsselpersonen sowie dem besten Preis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 23.04.2019
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1072961
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 10.07.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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