Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 10.07.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössische Zollverwaltung, Abteilung Bedarfsmanagement und Beschaffung, Sektion Beschaffung,
zu Hdn. von
Projekt WTO Instandhaltung Funknetz POLYCOM, Monbijoustrasse 40,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 480 85 07,
E-Mail:
funk@ezv.admin.ch,
URL
www.ezv.admin.ch
1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 29.07.2019
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Antrages Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit, diese anonymisiert im
Frageforum auf www.simap.ch zu stellen. Für jede Frage ist ein separater Forumseintrag zu erstellen (pro Eintrag eine Frage). Die Fragen werden im Frageforum simap.ch beantwortet. Sämtliche Fragen und Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen bezogen haben, eingesehen werden. Es liegt in der Verantwortung des Anbieters, sich über allfällige Einträge im Frageforum zu informieren.
1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge- Datum: 05.08.2019, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
a) Bei Abgabe an die Eidgenössische Zollverwaltung:
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin bis 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbetätigung der Eidgenössischen Zollverwaltung zu erfolgen. Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens um 16.00 Uhr in der Eidgenössischen Zollverwaltung abgegeben werden. (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgebend ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei der Übergabe des Teilnahmeantrages an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin per Mail an funk@ezv.admin.ch zu senden.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 08.08.2019, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Selektives Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- Instandhaltung Funknetz POLYCOM
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- Instandhaltung Funknetz POLYCOM
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 50332000 - Wartung im Bereich Fernmeldeinfrastruktur |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- POLYCOM ist die Bezeichnung für das nationale Sicherheitsfunknetz der Schweiz. Es ermöglicht sämtlichen Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit des Bundes (nationale Ebene), der Kantone und der Gemeinden, kurz den BORS, eine einheitliche und homogene Infrastruktur gemeinsam zu nutzen.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch die Eidgenössische Zollverwaltung EZV, schreibt einen Rahmenvertrag für die Instandhaltung des nationalen Sicherheitsfunknetzes POLYCOM im selektiven Verfahren nach WTO aus. Einzelverträge werden sodann durch verschiedene kantonale und eidgenössische Stellen abgeschlossen. Sie sind berechtigt, den gesamten Umfang oder nur Teilleistungen des Rahmenvertrages hinsichtlich der Erbringung von Instandhaltungsaufgaben zu beziehen.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Bestehende und neue Standorte POLYCOM (ganze Schweiz und teilweise grenznahes Ausland)
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.01.2020, Ende: 31.12.2024
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: 01.01.2025 – 31.12.2030 Option «Verlängerung Grundauftrag EZV»
01.01.2020 – 31.12.2030 Option «Regiestunden für Service Dienstleistungen EZV» 01.01.2020 – 31.12.2030 Option «Leistungen auf Abruf für Teilnetzbetreiber (Kantone und EZV)»
2.10 Zuschlagskriterien- ZK1 Preise und Kosten
Gewichtung 30%
ZK2 Rabattierung
Gewichtung 5% ZK3 Services
Gewichtung 30% ZK4 Mitarbeiterkategorien
Gewichtung 35%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.01.2020 und Ende 31.12.2030
3. Bedingungen3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage netto in CHF
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welch die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Teilnahmeantrag zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschrän-kung und Modikfiation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt werden bzw. beigelegt und erfüllt werden, sonst wird nicht auf die Offerte eingegangen.
E1.1 - E1.17 sind Musskriterien und müssen erfüllt werden.
EK 1.1 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
EK 1.2 a) Einhaltung von Verfahrensgrundsätzen Der Anbieter bestätigt, dass er selbst sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunterneh-mer und Unterlieferanten) die Verfahrensgrundsätze gemäss Selbstdeklarationsblatt der Be-schaffungskonferenz des Bundes BKB einhalten. b) Zusätzlicher Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann Anbieter mit mehr als 50 Mitarbeitenden und deren Subunternehmen erster Stufe mit jeweils mehr als 50 Mitarbeitenden müssen zusätzlich zum Selbstdeklarationsblatt nachweisen, wie die Lohnpraxis überprüft wurde. Nachweis a) Rechtsgültige Unterzeichnung der Selbstdeklaration der Beschaffungskonferenz des Bun-des BKB (Anhang Nr. 5). Dieser Eignungsnachweis (a) ist von allen Anbietern als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. b) Nachweis der Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann mittels: - Selbsttest Logib (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/dienstleistungen/selbsttest-tool--logib.html). Das Blatt "Fazit (rtp_fazit)" ist rechtsgültig unterzeichnet einzureichen. oder - Kontrollen staatlicher Behörden. Die entsprechende Bestätigung / Zertifikat ist einzureichen. oder - Lohngleichheitsanalysen Dritter, sofern das Standardanalysemodell des Bundes (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/plattform-lohngleichheit/staatliche-kontrollen-im-beschaffungswesen.html) verwendet wird. Das EBG führt eine Liste mit Unternehmen und Organisationen, die für Arbeitgebende eine unabhängige und unbefangene Lohngleichheitsanalyse mit dem Standard-Analysemodell des Bundes anbieten (https://www.ebg.admin.ch/ebg/de/home/themen/arbeit/lohngleichheit/lohngleichheit-ueberpruefen/lohngleichheitsanalysen-durch-dritte.html). Das entsprechende Schreiben / Zertifikat ist einzureichen. Dieser Eignungsnachweis (b) ist erst auf Aufforderung innert 10 Kalendertagen, nach Einrei-chung des Teilnahmeantrags und vor dem Zuschlagsentscheid zu Angebotsstellung einzu-reichen.
EK 1.3 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK 1.4 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumenta-tionen in deutscher und französischer Sprache erstellen und abliefern können.
EK 1.5 Personensicherheitsprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen der Vergabestelle die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben, die Betriebssicherheitserklärung vorzulegen und sich nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) unterziehen zu lassen. Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
EK 1.6 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Vergabestelle beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Krite-rien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet die Vergabestelle, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderun-gen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifi-zierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Anbieters gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Neue Mitarbeitende und Mitarbeiterwechsel müssen sobald bekannt dem Auftraggeber gemel-det werden, damit die nötigen Personal- und Zugangsmutationen eingeleitet werden können.
EK 1.7 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010) - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010) - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010) - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010)
EK 1.8 Akzeptanz der Vorgaben für SLA Der Anbieter ist bereit, die Vorgaben für das SLA gemäss Anhang 4 des Pflichtenhefts einzu-halten.
EK 1.9 Qualitätsmanagementsystem Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regelmäs-sig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmana-gementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001 oder gleichwertig.
EK 1.10 Sicherstellung der Instandhaltung auf Level 2b und 3 Die Vergabestelle schreibt die Instandhaltung über sämtliche Level 0 – 3 aus. Gewisse Level der Instandhaltung (Level 2b – 3) können jedoch nur durch den Systemintegrator (Atos) selbst vorgenommen werden. Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, bei einem allfälligen Zuschlag die Verantwortung zu übernehmen, dass der Systemintegrator (Atos) die Instandhaltungsarbeiten der Level 2b – 3 durchführen kann.
EK 1.11 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen (Anzahl Mitarbeitende und Fä-higkeiten), um den Auftrag, wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Der Anbieter bestätigt, dass er für die Durchführung der Leistungen nur Fachleute als Service Techniker einsetzt, die über ein gültiges Wartungszertifikat POLYCOM verfügen.
EK 1.12 Anbindung von Ressourcen Die vom Anbieter vorgeschlagenen Profile müssen zum Zeitpunkt der Einreichung des Ange-botes oder spätestens unmittelbar nach dem Zuschlagsentscheid an die Anbietenden vertrag-lich mittelbar (Subunternehmer) oder unmittelbar (Arbeitsverhältnis) gebunden sein, so dass deren Verfügbarkeit gewährleistet ist. Arbeitsverträge müssen sämtliche gesetzlichen Auflagen erfüllen.
EK 1.13 Firmenportrait Firmenportrait mit Organigramm, Rechtsform, Anzahl beschäftigte Personen, Marktstellung gemäss Anhang 5. Diese Dokumentation muss ebenfalls für die Unterlieferanten erstellt werden.
EK 1.14 Gesamtverantwortung Bestätigung des Anbieters, die Gesamtverantwortung für die vorliegende Leistung zu über-nehmen, d.h. insbesondere, dass der Anbieter der alleinige Vertragspartner der Vergabestelle ist. Allfällig Beteiligte sind mit den ihnen zugewiesenen Rollen aufzuführen.
EK 1.15 Spesen Sämtliche Spesen müssen in den ausgewiesenen Kosten enthalten sein.
EK 1.16 Serviceorganisation Der Anbieter verfügt über eine geeignete Serviceorganisation (Servicestelle und Ersatzteilla-ger) in der Schweiz, die den nötigen Support des vorliegenden Auftrags mit genügend techni-scher Erfahrung und in der geforderten Qualität und Zeit sicherstellt. Die Mitarbeitenden des Anbieters müssen bei Einsätzen vor Ort in französisch- oder italie-nischsprachigen Teilen der Schweiz zudem in der Lage sein, in der entsprechenden Sprache zu kommunizieren.
EK 1.17 Bestätigung des Anbieters, dass sämtliche Rechnungen via E-Rechnung gestellt werden. Informationen über verschiedene Möglichkeiten dazu sind online erhältlich: https://www.e-rechnung.admin.ch/d/erechnungbund/index.php
E2.1 - E2.2 sind bewertbare Kriterien. Mit der Bewertung werden die ersten drei Anbieter zur Angebotsabgabe eingeladen.
EK 2.1 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen in den letzten 5 Jahren nach. Vergleichbar heisst: • Instandhaltung von technischen Installationen mit Bezug zu Kommunikationsdiensten im Um-fang von mind. 100 überregional verteilten Standorten • Instandhaltung inkl. Überwachung der technischen Installationen über 7 Tage / 24 Stunden Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelas-sen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Aus-kunftserteilung gegeben haben.
EK 2.2 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über eine genügend grosse Anzahl an personellen Ressourcen bzw. ein-setzbarer Profile auf Stufe Service Techniker mit folgenden Anforderungen: • Abschluss einer technischen Berufslehre • 2 Jahre relevante Berufserfahrung • Kurszertifikat: Gefahren der Elektrizität bei Tätigkeiten an Starkstromanlagen (Basis- und Aufbaukurs) mit periodischer Erneuerung gemäss der Starkstromverordnung Art. 11 und 12 • Kurszertifikat: Grundkurs Höhenzugang: Sicheres Arbeiten und Rettungen auf Hohen Ar-beitsplätzen gemäss der Starkstromverordnung Art. 11 und 12 • Wenn benötigt, das Kurszertifikat: Wiederholungskurs EVU gemäss der Starkstromverord-nung Art. 11 und 12 • Ausbildung BLS-AED gemäss geltenden SRC-Richtlinien
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Anzahl max. zugelassener Teilnehmer- 3
3.13 Sprachen- Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch
3.14 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.15 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation-
unter
www.simap.ch
Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.3 Begehungen- Keine. Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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