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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1086663
18.07.2019|Projekt-ID 186661|Meldungsnummer 1086663|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 18.07.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Politische Gemeinde Männedorf
Beschaffungsstelle/Organisator: Suter von Känel Wild Planer und Architekten AG,  zu Hdn. von Zina Lindemann, Förrlibuckstrasse 30,  8005  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 315 13 90,  E-Mail:  zina.lindemann@skw.ch,  URL www.skw.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Honorarsubmission für Generalplaner für die Sport- und Freizeitanlage Widenbad

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Frutiger AG, Frutigenstrasse 37,  3600  Thun,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 848'534.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 03.05.2019
Meldungsnummer 1072833

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 10.07.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.