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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1086837
30.07.2019|Projekt-ID 184965|Meldungsnummer 1086837|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 30.07.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Beschaffungsstelle/Organisator: Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)
Finanzen und Controlling
Projekteinkauf, FEP,  zu Hdn. von Nadir Kanca, Tramstrasse 35,  CH-8050  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41(0) 58 319 45 38,  E-Mail:  nadir.kanca@ewz.ch,  URL www.ewz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Lieferung von Seilleuchten, Projektbedarf 2020, inkl. Optionen für 2021+2022

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31521000 - Leuchten,
31532000 - Teile für Lampen und Beleuchtungskörper,
31527200 - Außenbeleuchtungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: BURRI public elements AG, Sägereistrasse 28,  8152  Glattbrugg,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'389'750.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Preis inkl. aller Optionen

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Das Angebot konnte aus technischer und kommerzieller Sicht die Zuschlagskriterien am besten erfüllen.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 29.03.2019
Meldungsnummer 1066891

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.07.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36,Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden /Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.