Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
TG
23.08.2019 Publikationsdatum Simap: 23.08.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stiftung Vivala
Beschaffungsstelle/Organisator: Stiftung Vivala,
zu Hdn. von
Martin Füllemann, Mühlebachstrasse 1,
8570
Weinfelden,
Schweiz,
Telefon:
+41 71 626 59 59,
E-Mail:
fuellemann@vivala.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Ersatzbaute Kinderwohngruppen
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71200000 - Dienstleistungen von Architekturbüros |
Baukostenplannummer (BKP): | 291 - Architekt |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Gäumann Lüdi von der Ropp AG, Weststrasse 183,
8003
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 453'200.00 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Gewinner Wettbewerb 1. Etappe
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss § 15 VöB können Aufträge direkt und ohne Ausschreibung vergeben werden, wenn aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrages oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage kommt und es keine angemessene Alternative gibt (vgl. Ziff. 3), wenn aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse zur Ausführung oder Abrundung eines zuvor in einem Verfahren gemäss dieser Verordnung vergebenen Auftrages zusätzliche Leistungen notwendig werden, deren Trennung vom ursprünglichen Auftrag aus technischen und wirtschaftlichen Gründen für die Auftraggeberin oder den Auftraggeber mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden wäre (Ziff. 6, der Wert der zusätzlichen Leistung darf höchstens die Hälfte des Wertes des ursprünglichen Auftrages ausmachen), oder wenn Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen dem ursprünglichen Anbieter oder der ursprünglichen Anbieterin vergeben werden müssen, weil einzig dadurch die Austauschbarkeit mit schon vorhandenem Material oder Dienstleistungen gewährleistet is, Ziff. 7).
Vorliegend bestehen in einer Gesamtbetrachtung sowohl baufachlich (Vorgeschichte bzw. Unvorhersehbarkeit der Umsetzung des Gesamtkonzeptes wie sie heute vorliegt, Etappierung, Gestaltung bzw. Urheberrecht, identische Funktionalitäten) als auch ökonomisch (Verzicht auf Provisorien, Kosten Wettbewerb/Planerwahlverfahren, Honorarkosten) überzeugende Gründe für eine ausnahmsweise freihändige Vergabe der Architekturleistungen, da ein echter Markt für die verlangten Dienstleistungen aufgrund der Rahmenbedingungen, die zu definieren wären, nicht besteht. Gestützt auf § 15 VöB (insbesondere Ziff. 6 und 7) liegt aufgrund der obigen Erwägungen ein Tatbestand vor, der eine ausnahmsweise freihändige Vergabe an das Architekturbüro Gäumann Lüdi von der Ropp AG, 8003 Zürich begründet.
Die Offerte dat. 24.06.2019 berücksichtigt zudem die Synergien mit einem offerierten Wiederholungsrabatt von 20% auf die Honorare der 1. Etappe.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.08.2019
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann, soweit die Zulässigkeit des freihändigen Verfahrens gerügt wird, innert zehn Tagen nach Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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