Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 20.08.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Bern Energie Wasser Bern Beschaffungsausschuss
Beschaffungsstelle/Organisator: Energie Wasser Bern Administration Beschaffungsausschuss,
zu Hdn. von
Frau Deborah Pustoslemšek, Monbijoustrasse 11, Postfach,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 321 32 31,
E-Mail:
ewb-beschaffungen@ewb.ch,
URL
www.ewb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Energie Wasser Bern
Administration Beschaffungsausschuss, Monbijoustrasse 11, Postfach,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 321 32 31,
E-Mail:
ewb-beschaffungen@ewb.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 30.08.2019
- Bemerkungen: Fragen zu den Submissionsunterlagen und dem Vertragsentwurf werden ausschliesslich schriftlich beantwortet. Fragen sind innerhalb der unter Ziffer 1.3 angegebenen Frist auf www.simap.ch einzureichen. Die Antworten der anonymisierten Fragen werden am 06.09.2019 auf www.simap.ch publiziert.
Auskünfte zum Verfahren erteilt: Energie Wasser Bern, Administration Beschaffungsausschuss, Frau Deborah Pustoslemšek, Postfach, 3001 Bern, Tel.: +41 31 321 32 31 / E-Mail: ewb-beschaffungen@ewb.ch.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 13.09.2019, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Einreichungsort, gem. Ziff. 1.2, in verschlossenem
Behältnis (Kuvert, Schachtel), versehen mit dem beschrifteten orangen Kleber (Objekt, Arbeitsgattung, Eingabefrist) "Bitte nicht öffnen" und dem Absender. a) Bei Abgabe am Kundenempfang von Energie Wasser Bern, Monbijoustrasse 11, 3011 Bern (durch Anbieter oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am obenerwähnten Termin, noch während den Öffnungszeiten des Kundenempfangs, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg (A-Post): Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.
Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 19.09.2019, Bemerkungen:
Dieser Termin ist nicht verbindlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Rohrbau Transportleitung EZF Stöckackerstrasse
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 538/190719
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 44160000 - Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel, | | 45231112 - Installation von Rohrleitungsnetzen, | | 09323000 - Fernwärme |
Baukostenplannummer (BKP): | 243 - Wärmeverteilung (Veraltet) |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Am 1. November 2014 wurde der neue Richtplan Energie der Stadt Bern in Kraft gesetzt. Die Energieziele, welche sich die Stadt Bern gesetzt hat (bis 2035 70% erneuerbare Wärmebereitstellung zu erreichen), können nur mit einem kompletten Ausbau der Fernwärme erreicht werden. Dafür ist ein neues Versorgungsnetz im Westen der Stadt Bern notwendig, das auf einer tiefen Temperatur die Bewohner mit Wärme für Heizung und Warmwasser versorgt. Dazu muss eine neue Transportleitung ab Energiezentrale Forsthaus (EZF) erstellt werden.
2.7 Ort der Ausführung- Bern West
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 04.11.2019, Ende: 31.03.2022
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- - Beschaffungspreis netto, gemäss Angebot:
Gewichtung 50%
- Auftragsspezifische Erfahrung:
Gewichtung 25% - Referenzen der Schlüsselpersonen:
Gewichtung 25% Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eigene Erfahrungen bei anderen Objekten mit zu berücksichtigen
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).
Bewertung Preis: Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich.
Die Bewertung erfolgt aufgrund der eingereichten Unterlagen.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Gleichwertige Offertvarianten als Ergänzung zum Grundangebot sind zugelassen. Die originalen Ausschreibungsunterlagen dürfen nicht abgeändert werden. ewb behält sich vor, Varianten ohne Angabe von Gründen nicht zu berücksichtigen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 04.11.2019 und Ende 31.03.2022
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 24 ÖBV vorliegen, u.a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen: - Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip). Ausländische Unternehmer haben eine Kopie der Anmeldung, bzw. der ausländerrechtlichen Bewilligung, vor Arbeitsbeginn an folgende Adresse einzureichen: Energie Wasser Bern, Administration Beschaffungsausschuss, Monbijoustrasse 11, 3001 Bern. - Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden.
- Bestehen zwischen ewb und dem Anbieter Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist, kann ewb den Anbieter vom Verfahren ausschliessen.
- Einhaltung der vertraglichen Bedingungen, gemäss Entwurf Werkvertrag. Fragen zum Vertrag können ausschliesslich während der in Ziffer 1.3 genannten Frist gestellt werden. Nach Ablauf der Frist für die Fragerunde finden keine Vertragsbereinigungen (mit Ausnahme von redaktionellen) statt.
- Einhaltung der Termine.
- Begehung: Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse ins Bild zu setzen.
3.5 Bietergemeinschaft- Bietergemeinschaften sind zugelassen, müssen aber bei der Offerteingabe deklariert werden.
Die Anzahl Mitglieder einer ARGE werden auf max. 2 beschränkt. Allfällige weitere Beteiligte sind als Subunternehmer zu verpflichten. Nur den Subunternehmern ist es erlaubt, sich gleichzeitig in mehrere Bietergemeinschaften einzubinden.
3.6 Subunternehmer- Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Selbstdeklaration und die Nachweise nach Art. 20 ÖBV sind für Subunternehmungen ebenfalls einzureichen. Nachträglich können Subunternehmungen nur mit schriftlicher Zustimmung von ewb beigezogen werden.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
-Genügend Kapazität -Auftragsspezifische Erfahrungen -Referenzen der Schlüsselpersonen -Qualitätsmanagment -Einhaltung der Termine -Fachkompetenz und Qualifikation Personal
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt sein.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien sowie den generellen Teilnahmebedingungen. -Referenzen -Schlüsselpersonen -Eidgenössische Schweissprüfung
Art. 20 ÖBV: - Selbstdeklaration mit den verlangten Nachweisen: - Detaillierter Betreibungsregisterauszug - Bestätigung der Steuerbehörden (MWST, Staats-, Gemeinde- und Bundessteuern) - Bestätigung der Ausgleichskassen (AHV, IV, EO, ALV) - Bestätigung der Pensionskasse (BV-Beträge) - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU - Sofern im GAV vorgeschrieben: Bestätigung der Krankentaggeldversicherung (KTV) - Bestätigung der paritätischen Berufskommission bzgl. Einhaltung des GAV - Bei Branchen ohne GAV: Bestätigung der Revisionsstelle (oder der externen Treuhandstelle / Buchhaltung) bzgl. - Orts- und Branchenüblichkeit sowie - Lohngleichheit zwischen Mann und Frau - Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung FAR
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien resp. Steuern bezahlt sind.
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind, müssen diese nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Anbieterinnen und Anbietern wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen. Die Selbstdeklaration ist immer einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 20.08.2019 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.2 Geschäftsbedingungen- - Es werden nur Angebote in Schweizer Franken und ohne Wechselkursvorbehalte zum Verfahren zugelassen.
- Es sind Netto-Offerten einzureichen. Rabatte und allfällige Abzüge sind im Angebot aufzuführen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabe erfolgt auf Grund des Angebotes. - Die Verfahrens-, Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch.
4.3 Begehungen- Über den Preis werden keine Verhandlungen geführt.
Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Energie Wasser Bern vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.6 Sonstige Angaben- Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- und der Baubewilligung.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde bei der Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie, Predigergasse 12, Postfach, 3001 Bern schriftlich angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Energie Wasser Bern
|