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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1089161
28.08.2019|Projekt-ID 182769|Meldungsnummer 1089161|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 28.08.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Zollverwalung
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössische Zollverwaltung, Abteilung Bedarfsmanagement und Beschaffung, Sektion Beschaffung,  zu Hdn. von Videoskope, Monbijoustrasse 40,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 463 43 92,  E-Mail:  ausruestung@ezv.admin.ch,  URL www.ezv.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Videoskope für die Kontrolle von schwer zugänglichen Hohlräumen

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33120000 - Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte,
35123500 - Video-Identifikationssysteme

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Controltech AG, Mattenbachstrasse 22,  8400  Winterthur,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'352'407.80 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Anbieter erreichte mit seinem Gerät nach Bewertung aller Zuschlagskriterien gemäss Pflichtenheft (Qualifikationsanforderungen und Preis) die höchste Gesamtpunktzahl. Die Firma konnte die Qualifikationsanforderungen am besten erfüllen und überzeugte zudem durch ein gutes Preis-Leistungsverhältnis.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 01.04.2019
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1060237

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.07.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.