Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.08.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössische Zollverwalung
Beschaffungsstelle/Organisator: Eidgenössische Zollverwaltung, Abteilung Bedarfsmanagement und Beschaffung, Sektion Beschaffung,
zu Hdn. von
Videoskope, Monbijoustrasse 40,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 463 43 92,
E-Mail:
ausruestung@ezv.admin.ch,
URL
www.ezv.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Videoskope für die Kontrolle von schwer zugänglichen Hohlräumen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33120000 - Aufzeichnungssysteme und Untersuchungsgeräte, | | 35123500 - Video-Identifikationssysteme |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Controltech AG, Mattenbachstrasse 22,
8400
Winterthur,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'352'407.80 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Anbieter erreichte mit seinem Gerät nach Bewertung aller Zuschlagskriterien gemäss Pflichtenheft (Qualifikationsanforderungen und Preis) die höchste Gesamtpunktzahl. Die Firma konnte die Qualifikationsanforderungen am besten erfüllen und überzeugte zudem durch ein gutes Preis-Leistungsverhältnis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 01.04.2019
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1060237
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 30.07.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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