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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1089859
02.08.2019|Projekt-ID 191570|Meldungsnummer 1089859|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.08.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 (0) 58 468 24 00,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N09.58 080331 EP Martigny & Environs MP AO RE Mandataires Lot 110 - Avenant 06

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: Groupement SNSD Martigny
Name: c/o Schopfer et Niggli S.A., Boulevard de Grancy 19a,  1006  Lausanne VD,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 429'281.40 ohne MWSt.
Bemerkung: Die Arbeitsgemeinschaft besteht auf folgenden Mitgliedern: Schopfer et Niggli S.A. (Lausanne) und sd ingenierie Deneriaz & Pralong Sion SA (Sion).

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 13 Abs. 1 lit. c VöB

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 31.07.2019

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.