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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1091365
14.08.2019|Projekt-ID 184716|Meldungsnummer 1091365|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.08.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Meilen
Beschaffungsstelle/Organisator: Suter von Känel Wild
Architekten und Planer AG,  zu Hdn. von Isabel Philip, Förrlibuckstrasse 30,  8005  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 315 13 90,  E-Mail:  isabel.philip@skw.ch,  URL www.skw.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Ingenieursubmission Jagdschiessanlage Büelen, Meilen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Magma AG für Geologie, Umwelt und Planung, Josefstrasse 92,  8005  Zürich,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 372'965.10 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.03.2019
im Publikationsorgan: simap.ch, ebau.ch
Meldungsnummer 1066297

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 09.07.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 7

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen die oben genannte Verfügung kann innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, 8004 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss den Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.