Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.08.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Tiefbauamt des Kantons Bern
Abteilung Nationalstrassenbau
Beschaffungsstelle/Organisator: Tiefbauamt des Kantons Bern Abteilung Nationalstrassenbau, Reiterstrasse 11,
3011
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 633 35 11,
E-Mail:
info.tba@bve.be.ch,
URL
http://www.bve.be.ch/tba
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N5 Biel Ostast (0529), Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen
Ingenieurarbeiten - Los 3, Tunnellüftung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Pöyry Schweiz AG, Weltpoststrasse 5,
3015
Bern,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 36'619.30 mit MWSt.7.7% Bemerkung: Nachtrag 7 zum Ingenieurvertrag vom 08.06.2010
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Gesamtwert der Nachträge 1 bis 7 beträgt mehr als die Hälfte des ursprünglichen Auftrags und übersteigt den Schwellenwert für die Vergaben nach freihändigem Verfahren. Es handelt sich um Ergänzungen bereits vom Anbieter erbrachten Leistungen. Gemäss Artikel 7, Absatz 3, Buchstabe e der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 16. Oktober 2002 (ÖBV, BSG 731.21) wird der Auftrag im freihändigen Verfahren vergeben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.08.2019
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehr- und Energiedirektion des Kantons Bern, Reiterstrasse 11, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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