Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 29.08.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB Infrastruktur Einkauf Energie
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB Infrastruktur Einkauf Energie,
zu Hdn. von
Energieanlagen, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
E-Mail:
einkauf.energie@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- UW Kerzers und Regensdorf: Beschaffung 132kV, 16,7Hz GIS-Anlagen / UW Kerzers, Bassecourt und Delémont: Beschaffung 15kV, 16,7Hz IRS-Anlagen
-
Los-Nr
2
- Kurze Beschreibung: Los 2: 15-kV-/16.7-Hz Innenraum-Schaltanlagen für die Unterwerke in Kerzers, Bassecourt und Delémont.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31214000 - Schaltanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ABB Sécheron SA, rue des Sablières 4-6,
1242
Satigny,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'488'591.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Der Anbieter hat unter Berücksichtigung der in den Ausschreibungsbedingungen aufgezeigten Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht und somit das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht. Der zuschlagsrelevante Wert gemäss Ausschreibungsbedingung beträgt CHF 1'531'963.00
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 25.04.2019
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1073201
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 23.08.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Publikation schriftlich Beschwerde beim
Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St.Gallen erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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