Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
SG
29.08.2019 Publikationsdatum Simap: 29.08.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Zweckverband Kehrichtverwertung Rheintal
Beschaffungsstelle/Organisator: KVR Kehrichtverwertung Rheintal, Postfach 36, 9437 Marbach SG,
zu Hdn. von
Daniel Brack, Postfach 36,
9437
Marbach,
Schweiz,
Telefon:
071 777 27 59,
Fax:
071 777 36 22,
E-Mail:
info@kvr-rheintal.com,
URL
www.kvr-rheintal.com
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- KVR Abfallsystem für Siedlungsabfall
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 90000000 - Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste, | | 90500000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Villiger Entsorgungssysteme AG, Bahnhofstrasse 13,
5647
Oberrüti,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 1'700.00
bis 7'650.00
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Angebote wurden entsprechend den in der Ausschreibung und den Ausschreibungsunterlagen bekannt gegebenen Kriterien beurteilt (Art. 34 Abs. 2 VöB). Das Angebot der Villiger Entsorgungssysteme AG, Bahnhofstrasse 13, 5647 Oberrüti AG, erweist sich als das wirtschaftlich günstigste.
Hinsichtlich Lieferung und Installation von KVR Abfallsystemen im Einzugsgebiet ist es das preislich tiefste Angebot. Die offerierte Instandhaltung, Wartung und Reinigung umfasst nebst den eigenen auch sämtliche Fremdprodukte; mit zehn Jahren enthält das Angebot zudem die beste Garantieleistung auf den Abfallsystemen. Aufgrund ihrer mehr als 30-jährigen Erfahrung im gesamten Bereich der Siedlungsabfälle überzeugt die Anbieterin mit sehr guten Referenzen. Das Angebot beschreibt die erforderlichen Prozesse nachvollziehbar und widerspruchslos, es ist klar und strukturiert und erweist sich als das vollumfänglichste und kompetenteste resp. erfüllt die Einhaltung der Vorgaben an das Abfallsystem für Siedlungsabfall und den geforderten Leistungen in Lieferung, Installation, Umbau und der Gewährleistung eines sicheren und langjährigen Betriebs (Instandhaltung / Wartung / Garantie) der bereits bestehenden und künftig zu installierenden Abfallsysteme am besten.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 29.04.2019
im Publikationsorgan: Amtsblatt des Kantons St.Gallen
Meldungsnummer
1067421
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 22.08.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert zehn Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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