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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1093605
02.09.2019|Projekt-ID 188158|Meldungsnummer 1093605|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 02.09.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, DEZA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 463 83 80,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(19078) 202 Magazin "Eine Welt"

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  22000000 - Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Stämpfli AG, Wölflistrasse 1,  3001  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 477'448.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Inkl. Optionen (siehe Ziffer 4.4)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma Stämpfli AG, Bern, welche das wirtschaftlich günstigste Angebot eingereicht hat.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 22.05.2019
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1078215

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.08.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 10

4.4 Sonstige Angaben

Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag: CHF 286'468.80
- Optionen: CHF 190'979.20
Alle Preisangaben exklusive Mehrwertsteuer.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.