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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1093723
09.09.2019|Projekt-ID 192765|Meldungsnummer 1093723|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 09.09.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: armasuisse Immobilien Facility Management Mitte
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse
Einkauf und Kooperationen
CC WTO, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  wto@armasuisse.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

armasuisse
Einkauf und Kooperationen
CC WTO,  zu Hdn. von LP123 Koordinationsbüro FMM, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  E-Mail:  wto@armasuisse.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

02.10.2019
Bemerkungen: Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese anonym im Frageforum auf www.simap.ch bis zum 02.10.2019 zu stellen.
Die Antworten können von allen Anbietern, welche die Ausschreibungsunterlagen heruntergeladen haben, im Frageforum simap.ch eingesehen werden.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 21.10.2019, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  a) Bei Einreichung auf dem Postweg
Die schriftlichen Angebote müssen spätestens am letzten Tag der Frist zu Handen der Schweizerischen Post (Poststempel 21.10.2019, A-Post) übergeben werden.

b) Bei Abgabe an CC WTO armasuisse (Verwaltungszentrum Guisanplatz 1)
Der Anbieter hat sich unter Angabe des Titels (vgl. Ziff. 1.2) an der Arealloge anzumelden. Er wird anschliessend an das Rampenma-nagement weitergeleitet. Die Abgabe hat spätestens bis zur oben genannten Frist bis 15.30 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung zu erfolgen. Das Rampenmanagement ist von 08.30 bis 16.00 Uhr besetzt (ausserhalb dieser Zeiten kann kein Angebot abgegeben werden).
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung.

c) Bei Abgabe an die diplomatische oder konsularische Vertretung
Bei der Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist der Anbieter verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zur oben genannten Frist per E-Mail an die Adresse der Beschaffungsstelle zu senden.

Das Angebot ist verschlossen mit dem gut sichtbaren Vermerk: "LP123 Koordinationsbüro FMM. Umschlag darf nicht geöffnet werden" einzureichen.
Angebote, die nicht fristgerecht aufgegeben werden, werden nicht berücksichtigt.

1.5 Datum der Offertöffnung:

24.10.2019, Bemerkungen:  Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Ersatzausschreibung GEP / VEK / IB-Aufbau Koordinationsbüro Facility Management Mitte

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

ar-242.7-57

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Leistungen, welche das Koordinationsbüro FM Mitte zu erbringen hat, können in verschiedenen Modulen zusammengefasst und wie folgt beschrieben werden:

Modul 0: Koordination
Modul 1: GEP-Planung
Modul 2: IB-Aufbau
Modul 3: Ver- und Entsorgungskonzept
Modul 4: IH-Planung
Modul 5: Nachführung
Modul 6: Diverses

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Die Leistungen sind am Sitz des Beauftragten sowie am Sitz des Auftraggebers in Bern und für Abklärungen und Begehungen vor Ort am Objekt zu erbringen.

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.02.2020, Ende: 31.12.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: siehe Optionen

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung um 3 Mal ein Jahr

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

3. Bedingungen

3.2 Kautionen / Sicherheiten

keine

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften (einfache Gesellschaft) aus maximal zwei Firmen sind zugelassen. Eine Firma muss als federführend bezeichnet werden. Diese gilt als alleiniger Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber. Die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften ist zulässig. Dies gilt jedoch nicht für Firmen in Federführung.

3.6 Subunternehmer

Subunternehmer sind nicht zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
E1 Betriebssicherheitserklärung
Der Anbieter muss eine gültige Betriebssicherheitserklärung besitzen oder einwilligen, eine Betriebssicherheitsprüfung im Falle eines Zuschlags umgehend durchführen zu lassen.

E2 Personensicherheitsprüfung
Der Projektleiter und dessen Stellvertreter sowie weitere am Projekt beteiligte Mitarbeiter müssen eine gültige Personensicherheitsprüfung resp. eine Personal Security Clearance besitzen oder einwilligen, eine solche im Falle eines Zuschlags umgehend durchführen zu lassen.

E3 Personelle Ressourcen
Der Anbieter muss einen Projektleiter, dessen Stellvertreter und einen Hauptsachbearbeiter sowie weitere Mitarbeitende beistellen können. Der Projektleiter als direkte Hauptansprechperson übernimmt die Funktion Mandatsleiter. Im Falle einer Bietergemeinschaft, muss der Projektleiter von der federführenden Firma gestellt werden.

E4 Personenbezogene Leistungserbringung
Die angegebenen Leistungsanteile für den vorgesehenen Projektleiter von 1'500 Stunden/Jahr, Projektleiter Stv. von 1'400 Stunden/Jahr und Hauptsachbearbeiter von 1'300 Stunden/Jahr sind personenbezogen und vom Anbieter für die Auftragserfüllung zu garantieren.

E5 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Teil B festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

E6 Sprachkenntnisse
Der Anbieter bestätigt, dass der vorgesehene Projektleiter, Projektleiter Stv. sowie Hauptsachbearbeiter über Deutschkenntnisse (Wort und Schrift) gemäss Zertifizierungslevel C2 oder Muttersprache verfügen.

E7 Firmenreferenzen
Der Anbieter muss Erfahrungen in den ausgeschriebenen Tätigkeitsfeldern, insbesondere in den Bereichen
- Projektmanagement, Projektführung, Controlling
- Facility Management, Beschaffungs- und Vertragsmanagement
- Ver- und Entsorgungskonzepte, Genereller Entwässerungsplan, Leitungs- oder Werkleitungskataster
nachweisen können.

E8 IT-Kompatibilität
Der Anbieter muss die IT-Kompatibilität nachweisen.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

keine

4.3 Begehungen

bleiben vorbehalten

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.