Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 31.08.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, P-O-AM-FSE-SE-EEL,
zu Hdn. von
Marcel Auer, Wylerstrasse 123/125,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 754 00 62,
E-Mail:
marcel.auer@sbb.ch,
URL
www.sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Nachtrag Batterie 827-00-31A
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34630000 - Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: EH Batterien AG, Europastrasse 9,
8152
Glattbrugg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
Ohne Angabe gemäss Art. 23 Abs. 3 Lit. b BöB
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Unter Berücksichtigung der vorliegenden Voraussetzungen, dass es sich hier um eine technische Besonderheit des Auftrages handelt und der zu berücksichtigende Anbieter als Einziger diese Anforderungen erfüllt, ist eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. c Voeb zulässig. Eine angemessene Alternative gibt es im Markt nicht.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.08.2019
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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