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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1094017
02.09.2019|Projekt-ID 192874|Meldungsnummer 1094017|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BE  11.09.2019
Publikationsdatum Simap: 02.09.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: BKW Energie AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BKW Energie AG,  zu Hdn. von Stefan Steiner, Viktoriaplatz 2,  3013  Bern,  Schweiz,  Telefon:  058 477 51 11,  E-Mail:  stefan.steiner@bkw.ch,  URL www.bkw.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Planung und Ausführung der Demontage und Zerlegung der Grosskomponenten (Dampfturbinen A und B und der Vorwärmerstrassen A und B sowie der Generatoren A und B) im Kernkraftwerk Mühleberg

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [27] Sonstige Dienstleistungen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90520000 - Dienstleistungen im Zusammenhang mit radioaktiven, giftigen, medizinischen und gefährlichen Abfällen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: ARGE: UniTec - Uniper Anlagenservice GmbH, D-45896 Gelsenkirchen & Hebetec Engineering AG, CH-3324 Hindelbank
Name: ARGE: UniTec, c/o Hebetec Engineering AG, Sagi 1,  3324  Hindelbank,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  EUR 2'800'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gestützt auf Art. 6 Abs. 1 lit. a ÖBG (Kt. BE) i.V.m. Art. XV Abs. 1 lit. b WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen und Art. 7 Abs. 3 lit. c ÖBV (Kt. BE) erfolgt die Beschaffung im freihändigen Verfahren.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 30.08.2019

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 10 Tagen seit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Bern mit Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.