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06.09.2019|Projekt-ID 193063|Meldungsnummer 1094687|Ausschreibungen

Appel d'offres

Date de publication Simap: 06.09.2019

1. Pouvoir adjudicateur

1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur

Service demandeur/Entité adjudicatrice: Office fédéral des routes OFROU, Division Infrastructure routière Ouest, Filiale Thoune
Service organisateur/Entité organisatrice: Office fédéral des routes OFROU, Division Infrastructure routière Ouest, Filiale Thoune,  à l'attention de "Nicht öffnen - Offertunterlagen N00.F2 Kommunikation & Leittechnik mit DAB+Kanton Bern Los E61", Uttigenstrasse 54,  3600  Thoune,  Suisse,  Téléphone:  +41 (0) 58 468 24 00,  E-mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Les offres sont à envoyer à l'adresse suivante

Selon l'adresse indiquée au point 1.1

1.3 Délai souhaité pour poser des questions par écrit

26.09.2019
Remarques: Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" der entsprechenden Ausschreibung zu stellen. Sie werden bis am 03.10.2019 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 26.09.2019 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.

1.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres

Date: 28.10.2019, Délais spécifiques et exigences formelles:  Vollständiges Dossier in Papierform (zweifach) und elektronisch auf in verschlossenem Umschlag mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung sowie Vermerk "Nicht öffnen - Offertunterlagen - N00.F2 Kommunikation & Leittechnik mit DAB+Kanton Bern - Los E61".

Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgebend für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Verspätete Angebote werden nicht mehr berücksichtigt.
A-Post (Datum Poststempel einer Schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle).

Persönliche Abgabe:
Bei Abgabe am Empfangsschalter des ASTRA, Infrastrukturfiliale Thun, durch Anbieter selbst oder Kurier, muss das Angebot spätestens am genannten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten des Empfangsschalters (bis 16:00 Uhr, Adresse vgl. Einreichungsort) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des ASTRA eingereicht werden.

Übergabe an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz:
Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am genannten Abgabetermin einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land, während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung, übergeben.
Die Anbieter sind in diesem Fall verpflichtet, die Empfangsbestätigung vor dem Abgabetermin per E-Mail der Beschaffungsstelle zu senden.

Auf Angebote, die per E-Mail oder Fax zugestellt werden, wird nicht eingetreten!

1.5 Date de l’ouverture des offres:

01.11.2019, Remarques:  Das Datum der Offertöffnung ist provisorisch. Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.

1.6 Genre de pouvoir adjudicateur

Confédération (Administration fédérale centrale)

1.7 Mode de procédure choisi

Procédure ouverte

1.8 Genre de marché

Marché de travaux de construction

1.9 Marchés soumis aux accords internationaux

Non

2. Objet du marché

2.1 Genre du marché de travaux de construction

Exécution

2.2 Titre du projet du marché

N00.F2 140053 - Kommunikation und Leittechnik mit DAB+Kanton Bern - Los E61 Kommunikationsnetzwerk (ID 3112)

2.3 Référence / numéro de projet

N00.F2 140053

2.4 Marché divisé en lots?

Non

2.5 Vocabulaire commun des marchés publics

CPV:  32400000 - Réseaux,
48820000 - Serveurs,
72700000 - Services de réseaux informatiques,
72200000 - Services de programmation et de conseil en logiciels,
31720000 - Équipement électromécanique

2.6 Objet et étendue du marché

Le lot E61 réseau de communication inclus la livraison, le montage, la mise en service et la migration des composantes réseau (routeurs MPLS, switch L3, switch L2, firewalls, serveurs NTP/PTP, NMS), des composantes serveurs (serveurs, stockage et logiciels) et de l’infrastructure (armoires, câblage universel, connexions fibre optique et énergie) pour le réseau IP EES UT I.

2.7 Lieu de l'exécution

Alle Tunnel, Tunnelzentralen und Werkhöfe der Nationalstrassen N1, N5, N6, N8, N12 und N16 im Kanton Bern sowie ASTRA Infrastrukturfiliale in Thun, Büroräumlichkeiten in Visp oder Zentrale in Ittigen (Sitzungen).

2.8 Durée du marché, de l'accord-cadre ou du système d'acquisition dynamique

Début: 01.01.2020, Fin: 31.12.2021
Ce marché peut faire l'objet d'une reconduction: Oui
Description des reconductions: Eine Verlängerung kommt dann zum Tragen, wenn die erforderliche Kreditfreigabe, die Fristen für die Genehmigungsverfahren und/oder unvorhergesehene Umstände dies erfordern.

2.9 Options

Oui
Description des options : Verlängerung der Garantie, Wartung und Pikett um 1 Jahr - NMS Erweiterung

2.10 Critères d'adjudication

Siehe Punkt 4.5 «Sonstige Angaben» der SIMAP-Publikation 

2.11 Des variantes sont-elles admises?

Non
Remarques: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.

2.12 Des offres partielles sont-elles admises?

Non
Remarques: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.

2.13 Délai d'exécution

Début 01.01.2020 et fin 31.12.2021
Remarques: Die Terminangaben können in Abhängigkeit des Projektverlaufs / Kreditgenehmigung von den Angaben abweichen und berechtigen nicht zu Mehrforderungen.

3. Conditions

3.1 Conditions générales de participation

Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen

3.2 Cautions/garanties

Gemäss Ziff. 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde

3.3 Conditions de paiement

Zahlungen erfolgen ausschliesslich in Schweizer Franken [CHF].
Zahlungsfrist: 30 Tage

3.4 Coûts à inclure dans le prix offert

Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind, inkl. aller notwendigen Neben- und zusätzlichen Leistungen zur Fertigstellung der abnahmefertigen Gesamtleistung einschliesslich aller Hilfsmittel.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten.
Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt "keine" bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden.
Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein.
Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.

3.5 Communauté de soumissionnaires

Zugelassen. Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.

3.6 Sous-traitance

Zugelassen, maximale Leistungserbringung durch Subunternehmer 70%.
Angaben betreffend Subunternehmern werden mitbewertet.
Subunternehmer sind zwingend bei der Angebotseinreichung zu nennen. Zudem umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument "2.2 Unternehmerangaben", Ziff. 2.5. Gleiche Teilnahmebedingungen wie für Hauptanbieter. Subunternehmer, welche in die Bewertung einfliessen, dürfen nach dem Zuschlag ohne Genehmigung des Auftraggebers nicht mehr ausgewechselt werden. Subunternehmer dürfen bei mehreren Hauptanbietern am Verfahren teilnehmen.

3.7 Critères d'aptitude

conformément aux critères suivants:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten:

- EK1: technische Leistungsfähigkeit
- EK2: wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
- EK3: Schlüsselpersonen
- EK4: Nachweis der Verfügbarkeit
- EK5: Leistungsanteil Unterakkordant / Subunternehmer


Die Eignungskriterien müssen nicht vom einzelnen Anbieter, sondern von der Gemeinschaft erfüllt werden, ausser wenn sich ein Kriterium, bspw. die Zertifizierung, ausdrücklich auf die einzelnen Anbieter bezieht.

3.8 Justificatifs requis

Conformément aux justificatifs suivants:
EIGNUNGSKRITERIUM EK1: TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK1: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität (Carrier-Grade MPLS-Netzwerk mit mindestens 7 MPLS-Knoten, Parallelaufbau und Migration unter Betrieb) und aus dem gleichen Fachbereich (Kommunikationsnetzwerke, KNS, KNA und NMS) mit Angabe von Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen des Anbieters, Referenzperson beim Auftraggeber mit Telefonnummer.

Im Fall von Holdings werden nur die Referenzen derjenigen Firma angerechnet, die sich um den Auftrag bewirbt.

EIGNUNGSKRITERIUM EK2: WIRTSCHAFTLICHE / FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT
- EK2.1: Der Jahresumsatz des Anbieters ist mehr als doppelt so gross wie der Jahresumsatz des Auftrags.

Vom Unternehmer auf Aufforderung des Bauherrn nach Offerteingabe innert 7 Tagen zu liefernde Nachweise:
- EK2.2: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- EK2.3: Aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister
- EK2.4: Aktueller Auszug Ausgleichskasse AHV / IV / EO / ALV
- EK2.5: Aktuelle Bestätigung SUVA / ESTV

Der Bauherr behält sich vor, nach Offerteingabe weitere Nachweise gemäss Anhang 3 zur VöB einzuverlangen.
Allesamt nicht älter als drei Monate.

EIGNUNGSKRITERIUM EK3: SCHLÜSSELPERSONEN
- EK3: Ein Referenzobjekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv.-Funktion mit vergleichbarer Komplexität (Carrier-Grade MPLS-Netzwerk mit mindestens 7 MPLS-Knoten, Parallelaufbau und Migration unter Betrieb) und aus dem gleichen Fachbereich (Kommunikationsnetzwerke, KNS, KNA und NMS) mit Angabe über Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten / Leistungen der Schlüsselperson (*), zur Auskunft ermächtigte Kontaktperson.

EIGNUNGSKRITERIUM EK4: Nachweis der Verfügbarkeit
- EK4: Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselperson grösser als die erforderliche Verfügbarkeit während der nächsten zwei Jahre gegeben ist. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten. Mindestverfügbarkeit gem. Dokument "2.2 Unternehmerangaben", Ziff. 2.4.

(*) als Schlüsselperson gilt: Projektleiter

EIGNUNGSKRITERIUM EK5: LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANT / SUBUNTERNEHMER
- EK5: Maximale Leistungserbringung von Unterakkordanten / Subunternehmer von 70%

Die Vergabestelle kann bei der Beurteilung der Eignungskriterien Referenzen über Subunternehmen beiziehen, sofern diese einen bedeutenden Beitrag an die Leistung beisteuern.

3.9 Conditions à l'obtention du dossier d'appel d'offres

Prix: aucun

3.10 Langues

Langues acceptées pour les offres: Allemand

3.11 Validité de l'offre

180 Jours à partir de la date limite d'envoi

3.12 Obtention du dossier d´appel d´offres

sous www.simap.ch
Langues du dossier d´appel d´offres: Allemand

4. Autres informations

4.1 Conditions pour les soumissionnaires provenant d'États non membres de l'Accord sur les marchés publics de l'OMC

keine

4.2 Conditions générales

Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde

4.3 Visite des lieux

bleiben vorbehalten

Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.

4.4 Exigences fondamentales

Le pouvoir adjudicateur adjuge des marchés publics pour des prestations en Suisse uniquement à des adjudicataires qui garantissent le respect des dispositions sur la protection des travailleurs, les conditions de travail et l'égalité de salaire entre hommes et femmes.

4.6 Autres indications

1. Zuschlagskriterien
Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden.
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäss der nachfolgenden Zuschlagskriterien
Liste der Zuschlagskriterien : (gemäss Beschaffungshandbuch)

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK1: Preis, Gewichtung 40%

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK2: Qualität Ausrüstungen und Ausführung,
Gewichtung 40%; unterteilt in:
- ZK2.1: Auftragsanalyse, Gewichtung 10%
siehe dazu auch das Dokument 2.4 Technischer Bericht,
Kapitel 1.1, der Submissionsunterlagen
- ZK2.2: Qualität der eingesetzten Produkte und Materialien, Gewichtung 10%
siehe dazu auch das Dokument 2.4 Technischer Bericht,
Kapitel 1.2, der Submissionsunterlagen
- ZK2.3: Bauprogramm, Gewichtung 10%
siehe dazu auch das Dokument 2.8 Bauprogramm,
Kapitel 1, der Submissionsunterlagen
- ZK2.4: Vorgehensvorschlag, Gewichtung 10%
siehe dazu auch das Dokument 2.8 Bauprogramm,
Kapitel 2, der Submissionsunterlagen

ZUSCHLAGSKRITERIUM ZK3: Organisation, Risikoanalyse, Schlüsselperson
Gewichtung 20%; unterteilt in:
- ZK3.1: Projektorganisation, Gewichtung 5%
siehe dazu auch das Dokument 2.4 Technischer Bericht,
Kapitel 1.3, der Submissionsunterlagen
- ZK3.2: Risikoanalyse, Gewichtung 5%
siehe dazu auch das Dokument 2.5 Risikoanalyse,
Kapitel 1, der Submissionsunterlagen
- ZK3.3: Schlüsselperson, Gewichtung 10%
siehe dazu auch das Dokument 2.2 Unternehmerangaben,
Kapitel 3.2.3, der Submissionsunterlagen

PREISBEWERTUNG
- Das tiefste bereinigte Angebot erhält die Maximalnote 5.
- Angebote, deren Preis 50% oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Minimalnote 0.
- Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet).
- Es werden die bereinigten Nettoangebotssummen, ohne Skontoabzug und ohne MWST verglichen.

BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN
Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5:
0 = nicht beurteilbar; keine Angaben
1 = sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben
2 = schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug
3 = normale, durchschnittliche Erfüllung; den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend
4 = gute Erfüllung; qualitativ gut
5 = sehr gute Erfüllung; qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.

PUNKTBERECHNUNG
Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
Für die Multiplikation mit dem Gewicht des Kriteriums ist die ganze Note ohne Dezimalstelle mit zu berücksichtigen, beim Preis die Hundertstelstelle.
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2. Vergütung der Angebote, Rückgabe der Unterlagen:
Die Ausarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.

3. Angebotsöffnung:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich ein anonymisiertes Offertöffnungsprotokoll der eingegangenen Angebote unaufgefordert zugestellt.

4. Folgeaufträge:
Gestützt auf Art. 13 Abs. 1, lit. h VöB sowie Art. XV, lit. D GPA, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den Grundauftrag beziehen, im freihändigen Verfahren zu vergeben.

5. Vergabe der Leistungen:
Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die vollständige Vergabe der ausgeschriebenen Leistungen. Der Bauherr behält sich vor, Teile der Leistungen nicht oder an Dritte zu vergeben.

6. Bezug der Unterlagen:
Die Unterlagen können nur im Simap (www.simap.ch) bis zum Schlusstermin für die Einreichung der Angebote (vgl. Simap Ziff. 1.4) bezogen werden.

7. Vorbehalt:
Die Ausschreibung und die genannten Termine erfolgen vorbehaltlich der Beschaffungs- bzw. Umsetzungsreife des Projekts sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Eine Anpassung berechtigt nicht zur Geltendmachung von Mehrforderungen bzw. sonstigen Entschädigungen.

8. Schlüsselpersonen:
Im Angebot genannte Schlüsselpersonen dürfen nach dem Zuschlag nur mit vorgängiger schriftlicher Einwilligung der Auftraggeberin ausgewechselt werden. Schlüsselpersonen dürfen nicht von Subunternehmern gestellt werden.

9. Begehung:
Es findet keine Begehung statt

10. Akteneinsicht:
Die wesentlichen Dokumente aus dem Projekt sind beigelegt.

11. Ausschluss, Vorbefassung:
Es sind alle Einheitspreise gemäss Leistungsverzeichnis zu offerieren. Angebote mit wesentlichen Umlagerungen von mengenabhängigem Aufwand in sachfremde Global- / Pauschalpositionen oder in Festpreisoptionen sowie nicht ausgefüllte oder offensichtlich unrealistische Einheitspreise (Platzhalterangebote) werden unabhängig von der Angebotssumme als unzulässige Variante gewertet und vom Verfahren ausgeschlossen.

4.7 Organe de publication officiel

www.simap.ch