Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BL
12.09.2019 Publikationsdatum Simap: 12.09.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Beschaffung Kantonsspital Baselland Beschaffung & Logistik Zentrale Vergabestelle,
zu Hdn. von
Empfang/Direktion, Mühlemattstrasse 26,
4410
Liestal,
Schweiz,
E-Mail:
ksbl.zek@ksbl.ch,
URL
www.ksbl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Computertomograph
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33115100 - CT-Scanner, | | 33110000 - Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Siemens Healthcare AG, Freilagerstrasse 40,
8047
Zürich,
Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 1'184'700.00
bis 1'346'250.00
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an den Bieter mit dem besten Preis-/ Leistungsverhältnis.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 18.07.2019
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer
1087423
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 03.09.2019
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diesen Vergabeentscheid innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich
Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungs-recht, ist kostenpflichtig.
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