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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1094695
12.09.2019|Projekt-ID 190727|Meldungsnummer 1094695|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BL  12.09.2019
Publikationsdatum Simap: 12.09.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Beschaffung Kantonsspital Baselland
Beschaffung & Logistik
Zentrale Vergabestelle,  zu Hdn. von Empfang/Direktion, Mühlemattstrasse 26,  4410  Liestal,  Schweiz,  E-Mail:  ksbl.zek@ksbl.ch,  URL www.ksbl.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Computertomograph

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33115100 - CT-Scanner,
33110000 - Bildgebungsausrüstung für medizinische, zahnärztliche und tiermedizinische Anwendungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Siemens Healthcare AG, Freilagerstrasse 40,  8047  Zürich,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 1'184'700.00  bis  1'346'250.00 

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Vergabe des Auftrages erfolgt aufgrund der in den Ausschreibungsunterlagen vorgegebenen Zuschlagskriterien an den Bieter mit dem besten Preis-/ Leistungsverhältnis.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 18.07.2019
im Publikationsorgan: Amtsblatt Kanton Basel-Landschaft
Meldungsnummer 1087423

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 03.09.2019

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diesen Vergabeentscheid innert 10 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich
Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu.
Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Die angefochtene Verfügung (Ausschreibung des Auftrags) ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungs-recht, ist kostenpflichtig.