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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1095201
13.09.2019|Projekt-ID 193261|Meldungsnummer 1095201|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 13.09.2019

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Flughafen Zürich AG Airfield Maintenance, Tiefbau
Beschaffungsstelle/Organisator: Flughafen Zürich AG
Airfield Maintenance, Tiefbau,  zu Hdn. von Claude Egger, Postfach,  8058  Zürich Flughafen,  Schweiz,  E-Mail:  claude.egger@zurich-airport.com

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

04.10.2019
Bemerkungen: Die Fragen sind schriftlich im SIMAP-Forum zu stellen und werden dort bis am 11.10.2019 beantwortet.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 25.10.2019 Uhrzeit: 11:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Massgebend für die rechtzeitige Einreichung ist der Eingang des Angebots bei der Eingabestelle und nicht das Datum des Poststempels

1.5 Datum der Offertöffnung:

25.10.2019, Uhrzeit:  14:00, Ort:  Flughafen Zürich

1.6 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Medienkanal (Zone A) - Trassebau und Kabelumlegungen in den Endzustand

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

P16AA003.02

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45310000 - Installation von elektrischen Leitungen,
45311000 - Installation von Elektroanlagen,
45316000 - Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen,
45317000 - Sonstige Elektroinstallationsarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Flughafen Zürich AG plant aufgrund der zukünftigen Verkehrsentwicklung eine neue Gepäcksortieranlage. Aufgrund des Vorhabens war eine Perimeterfreilegung im Jahre 2016/2017 der bestehenden Medienkanälen unumgänglich.
Im Zuge der neuen Gepäcksortieranlage wird ein neuer Medienkanal gebaut, welcher die bestehenden Medienkanalanschlusspunkte (Bestand) wieder verbindet. Ab Januar 2020 muss mit der Installation der Infrastruktur des neuen Medienkanals begonnen werden, damit die definitive Kabelumlegung erfolgen kann. Nach der Fertigstellung der Ausbauarbeiten werden die provisorisch verlegten Kabel definitiv im Medienkanal verlegt. Die gesamte Kabelumlegung erfolgt unter laufendem Betrieb. Als flankierende Massnahme des Neubaus der Gepäcksortieranlage muss auch die Strassenbeleuchtung teilweise ergänzt und neu gebaut werden.

2.7 Ort der Ausführung

Flughafen Zürich; luft- und landseitig

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.01.2020, Ende: 31.12.2021
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.01.2020 und Ende 31.12.2021

3. Bedingungen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 13.09.2019  bis  25.10.2019
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

4. Andere Informationen

4.3 Begehungen

Keine

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.