Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 11.09.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Adliswil, Werkbetriebe
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Adliswil. Werkbetriebe,
zu Hdn. von
André Hartmann, Soodstrasse 53,
8134
Adliswil,
Schweiz,
Telefon:
044 711 77 70,
Fax:
044 711 77 14,
E-Mail:
andre.hartmann@adliswil.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 20.09.2019
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich, per SIMAP bis spätestens Freitag, 20. September 2019
Die Fragenbeantwortung erfolgt am Freitag, 27. September 2019
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 08.10.2019 Uhrzeit: 15:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Massgebend ist Poststempel bis Freitag 08. Oktober 2019.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 11.10.2019, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Bushof und Erweiterung Tiefgarage Florastrasse, 8134 Adliswil
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45311200 - Elektroinstallationsarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Neubau Bushof und Erweiterung Tiefgarage Florastrasse, Adliswil – BKP 231 Elektroinstallation
Zugang Migros: Auf Wunsch der Migros Pensionskasse (MPK) und der Genossenschaft Migros Zürich (GMZ) soll eine möglichst direkte Verbindung von der neuen Garage und vom neuen Bushof zum MIGROS Markt „Sunnemärt“ erstellt werden. Ein- und Ausfahrt Parkgarage: Die Durchgangsbereite der Garageneinfahrt wird an diversen Stellen erweitert. Personenunterführung Süd (nur teilweise Bestandteil): Die geplante Personenunterführung Süd ermöglicht künftig eine direkte und behindertengerechte Verbindung zwischen Bushof bzw. Tiefgarage "Florastrasse" und dem Perron der SZU. Vom Bushof ist sie über einen neuen Treppenabgang bzw. einen Lift erreichbar. Der Treppenabgang mit Lift sowie die Vorbereitung der Weiterführung ist Teil dieser Ausschreibung. Die Weiterführung der Personenunterführung unter den Gleisen wird zu einem späteren Zeitpunkt frühestens ab 2024 realisiert.
2.7 Ort der Ausführung- Adliswil
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 03.02.2020, Ende: 31.12.2021
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Ja – Bestimmungen gemäss Teil 1 Verfahrensbestimmungen, Absatz 2.3
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Beginn ab Februar 2020
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage bei Akontozahlungen / 45 Tage bei Schlussrechnung
3.5 Bietergemeinschaft- Zulässig – Bestimmungen gemäss Teil 1 Verfahrensbestimmungen, Absatz 2.5
3.6 Subunternehmer- Zulässig – Bestimmungen gemäss Teil 1 Verfahrensbestimmungen
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten
:
CHF 0.00
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
4. Andere Informationen4.3 Begehungen- Die Stadt Adliswil behält sich vor, die Anbieterinnen zwecks Plausibilisierung der Bewertung des Angebots zu einer Präsentation einzuladen und Verhandlungen des Angebotes durchzuführen. Es besteht kein Anspruch der Anbieterinnen auf eine Präsentation oder auf Verhandlung.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Das Verfahren richtet sich nach der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen vom 25. November 1994/15. März 2001(IVöB, SRSZ 430.120.1) und der Verordnung zur IVöB vom 15. Dezember 2004 (VIVöB, SRSZ 430.130).
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau, gewährleisten.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Amtsblatt des Kantons Zürich
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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