Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.09.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,
zu Hdn. von
Bernhard Burgener, Bleichemattstrasse 31,
5000
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 580 34 35,
E-Mail:
bernhard.burgener@swissgrid.ch,
URL
www.swissgrid.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- UW Chamoson - Erweiterung bestehende GIS 380kV
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31214000 - Schaltanlagen, | | 45315700 - Installation von Schaltanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ABB Schweiz AG, Brown Boveri Strasse 5,
8050
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 3'827'688.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 13 Abs. 1 lit. c) VöB
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 11.09.2019
4.4 Sonstige Angaben- Der Liefer- und Leistungsumfang ist grob wie folgt:
Erweiterung der bestehenden Doppelsammelschienen-380kV-GIS-Anlage vom Typ ELK 3 - GIS-Schaltfelderweiterung - Erweiterung der Sammelschienen mit Längstrennungen und Sammelschienenerder - Zusätzliche SS-Spannungswandler - Montage, Inbetriebsetzung, Prüfungen und Inbetriebnahme - Optional bis zu 9 Mobilisierungen auf Grund der Netzverfügbarkeit
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
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