Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 03.10.2019
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Süd, N02,080362,EP Amgö, Baulos NG Süd, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Strassen ASTRA
Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Süd, N02,080362,EP Amgö, Baulos NG Süd, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 14.11.2019 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Fragen sind in deutscher Sprache unter www.simap.ch im "Forum" einzureichen. Sie werden bis am 24.10.2019 allen Bezügern der Ausschreibungsunterlagen gleichlautend unter www.simap.ch im "Forum" beantwortet. Nach dem 17.10.2019 eintreffende Fragen werden nicht mehr beantwortet.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 19.11.2019, Ort:
Bundesamt für Strassen ASTRA in 4800 Zofingen, Bemerkungen:
Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich. Den Anbietern wird lediglich mittels einem anonymisierten Öffnungsprotokoll die unbereinigte Angebotssumme (exkl. MWSt.) der eingegangenen Angebote mitgeteilt.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- N02, 080362, EP Amsteg – Göschenen, Baumeister Baulos NG Süd
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 080362
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Instandsetzung und Neubau von Schutzmassnahmen gegen Naturgefahren für den Nationalstrassenabschnitt N02 zwischen Amsteg und Göschenen. Der Realisierung der Schutzmassnahmen ist in die Baulose NG Nord (Amsteg – Fellital) und NG Süd (Fellital – Göschenen) gegliedert.
Die vorliegende Ausschreibung umfasst das Baulos NG Süd mit nachfolgenden wesentlichen Massnahmen zwischen Fellital und Göschenen: ▪Neubau Auffangdamm Dürrwald / Steintal ▪Instandsetzung Bremshöcker Wiler ▪Neubau Auffangdamm Wiler ▪Instandsetzung Zufahrt Aegersteinwald ▪Teilneubau Steinschlagschutznetz Aegerstein Nord Unten ▪Neubau Steinschlagschutznetz Aegerstein Nord Oben ▪Neubau Auffangdämme Aegerstein ▪Neubau Steinschlagschutznetz Aegerstein Süd Oben ▪Ersatzneubau Steinschlagschutznetz Naxberg Nord
2.7 Ort der Ausführung- Gotthard-Nordrampe, Abschnitt Fellital - Göschenen
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 18 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Eine Verlängerung erfolgt abhängig von der Verfügbarkeit der Kredite, Projektfortschritt und allfälligen Projektänderungen.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Die Angaben betreffend Zuschlagskriterien müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden:
ZK1: PREIS;
Gewichtung 80% - Bereinigte Angebotssumme
ZK2: FACHTECHNISCHER BERICHT/QUALITÄT;
Gewichtung 20% unterteilt in:
- Referenzen Schlüsselperson Bauführer; Gewicht 6%
- Referenzen Schlüsselperson Polier; Gewicht 6%
- Bauprogramm und Bauablauf; Gewicht 3%
- Baustelleneinrichtungen und Baulogistik; Gewicht 3%
- Risikoanalyse und QM-Konzept; Gewicht 2%
Erläuterungen:
PREISBEWERTUNG Das tiefste bereinigte Angebot erhält die maximale Note (5). Angebote, deren Preis 30 % oder mehr über dem tiefsten Angebot liegen, erhalten die Note 0. Dazwischen erfolgt die Bewertung linear (auf 2 Stellen nach dem Komma gerundet). Allfällig offerierte Skonti werden bei der Bewertung des Preises nicht berücksichtigt.
BENOTUNG DER ÜBRIGEN ZUSCHLAGSKRITERIEN Die Bewertung erfolgt immer mit Noten von 0 bis 5: 0 = Nicht beurteilbar; keine Angaben 1 = Sehr schlechte Erfüllung; ungenügende, unvollständige Angaben 2 = Schlechte Erfüllung; Angaben ohne ausreichenden Projektbezug 3 = Normale, durchschnittliche Erfüllung; durchschnittliche Qualität, den Anforderungen der Ausschreibung entsprechend 4 = Gute Erfüllung; Qualitativ gut 5 = Sehr gute Erfüllung; Qualitativ ausgezeichnet, sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung
Sofern ein Hauptkriterium aus Subkriterien besteht, werden diese benotet. Die Punktzahl des Hauptkriteriums ergibt sich aus der Summe der Noten der Subkriterien multipliziert mit ihrer Gewichtung.
Punkteberechnung: Summe aller Noten multipliziert mit ihrer Gewichtung (Maximalpunktzahl: Note 5 x 100 = 500 Punkte).
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Pauschal- und Globalangebote und/oder Angebote mit Zeitmitteltarif werden ausgeschlossen.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
- Bemerkungen: Die Angebote sind vollständig ausgefüllt einzureichen. Abänderungen am Angebotstext sind nicht zulässig. Teilangebote sind ungültig und scheiden aus der Bewerbung aus.
2.13 Ausführungstermin- Beginn 09.03.2020 und Ende 25.06.2021
- Bemerkungen: Fristen und Termine gemäss Ausschreibungsunterlagen.
TERMINE ZUM VERGABEVERFAHREN Publikation 03.10.2019 Bezug der Angebotsunterlagen 03.10.2019 Begehung keine Schriftliche Einreichung von Fragen an den Auftraggeber 17.10.2019 Beantwortung der Fragen 24.10.2019 Eingabe des Angebotes 14.11.2019 Allfällige Verhandlungen 03.12.2019 Voraussichtlicher Vergabetermin 16.12.2019 Voraussichtlicher Arbeitsbeginn des Beauftragten/AVOR 23.01.2020 Voraussichtlicher Baubeginn des Beauftragten 09.03.2020
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Gemäss Ausführungen in den Ausschreibungsunterlagen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Gemäss Ziffer 5 der vorgesehenen Vertragsurkunde.
3.3 Zahlungsbedingungen- CHF; 45 Tage nach Rechnungseingang im ASTRA bzw. der Bauherrenunterstützung / örtliche Bauleitung.
3.4 Einzubeziehende Kosten- Die Vergütung und die Preise umfassen sämtliche Leistungen, die in den Ausschreibungsunterlagen genannt und zur Vertragserfüllung notwendig sind.
Die Umlagerung von Einheitspreisen in Globalpositionen wie zum Beispiel die Baustelleneinrichtungen ist strikt verboten. Der Unternehmer hat alle Positionen des Leistungsverzeichnisses auszufüllen; er schreibt „keine“ bei allen Positionen, bei welchen er formell auf die Angabe eines Betrags sowie darauf verzichtet, später eine Vergütung für die betreffende Leistung zu verlangen. Ein solcher Eintrag muss im technischen Bericht begründet werden. Die Aufsichts- und Führungskosten sowie die Kosten des Zeitaufwands für den Personaltransport dürfen nicht in den Baustelleneinrichtungskosten enthalten sein, sondern müssen gemäss Kalkulationsschema des SBV in den Einheitspreisen enthalten sein. Gleichermassen müssen alle Endkostenzuschläge wie beispielsweise die technische und die kaufmännische Leitung, die Baustellenführung sowie die Finanzkosten im Kalkulationsschema des SBV in den entsprechenden Rubriken erfasst sein. Diese Kosten dürfen auf keinen Fall in den Baustelleneinrichtungen enthalten sein.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen.
Die Federführung muss einem Unternehmen der Bietergemeinschaft übertragen werden. Die weiteren Beteiligten sind in den Angebotsunterlagen bekannt zu geben. Mitglieder der Bietergemeinschaft dürfen nach Eingabe der Offerte nicht ausgewechselt werden.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen.
Subunternehmer können zu max. 50 % beigezogen werden. Sie sind in den Angebotsunterlagen entsprechend aufzuführen. Angaben betreffend Subunternehmer werden mitbewertet.
BEDINGUNGEN FÜR SUBUNTERNEHMER UND LIEFERANTEN Die Unternehmung kann sich die Teile der Ausführung der Lieferung und Arbeiten bei Subunternehmern und Lieferanten beschaffen. Dazu umschreibt die Unternehmung die vom Subunternehmer erbrachten Leistungen (Umfang, Anteil in %) im Dokument 5, Unternehmerangaben.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich und technisch leistungsfähigen Firmen, die zudem die nachfolgenden Eignungsnachweise erbringen, sind aufgerufen, ein Angebot in CHF zu unterbreiten.
E1: Technische Leistungsfähigkeit E2: Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit E3: Erfahrung Schlüsselperson E4: Leistungsanteil Unterakkordanten
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgenden Eignungsnachweise / Bestätigungen müssen zusammen mit den (vorgegebenen) Angebotsunterlagen eingereicht werden, ansonsten nicht auf das Angebot eingegangen werden kann.
EIGNUNGSKRITERIUM 1 TECHNISCHE LEISTUNGSFÄHIGKEIT 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich mit einer Auftragssumme > Fr. 1.0 Mio.
EIGNUNGSKRITERIUM 2 WIRTSCHAFTLICHE/FINANZIELLE LEISTUNGSFÄHIGKEIT Jahresumsatz Anbieter > doppelter Jahresumsatz Auftrag.
EIGNUNGSKRITERIUM 3 ERFAHRUNG SCHLÜSSELPERSON 1 Referenzprojekt über abgeschlossene Arbeiten in gleichwertiger Funktion oder Stv. Funktion mit vergleichbarer Komplexität und aus dem gleichen Fachbereich für die Schlüsselpersonen Bauführer und Polier.
EIGNUNGSKRITERIUM 4 LEISTUNGSANTEIL UNTERAKKORDANTEN Maximal 50% der Leistung darf über Subunternehmen erbracht werden.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
Zahlungsbedingungen: keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 03.10.2019
bis
14.11.2019 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: keine
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Gemäss vorgesehener Vertragsurkunde.
4.3 Begehungen- Bleiben vorbehalten.
Reine Abgebotsrunden resp. Preisverhandlungen werden keine durchgeführt. Im Rahmen von Nachverhandlungen können Angebotsbereinigungen oder Leistungsänderungen eine entsprechende Preisänderung zur Folge haben.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten.
4.6 Sonstige Angaben- 1. Begehung findet keine statt. Die Kenntnis bezüglich der speziell exponierten Örtlichkeiten und Gegebenheit wird vorausgesetzt.
2. Der Zeitpunkt des Beginns der Hauptarbeiten wurde nach dem heutigen Kenntnisstand festgelegt. Die Finanzierung dieser Arbeiten zum geplanten Zeitpunkt ist gegenwärtig allerdings noch nicht gesichert. Der definitive Entscheid, wann diese Arbeiten beginnen können, wird nach Genehmigung des Voranschlags durch das Parlament im Dezember 2019 und nach einem Abgleich der im Jahr 2020 verfügbaren Mittel mit dem schweizweiten Bedarf für den Ausbau und Unterhalt der Nationalstrassen gefällt. 3. Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 4. Die Ausschreibungsunterlagen werden ausschliesslich in elektronischer Form abgegeben und sind lediglich in deutscher Sprache erhältlich. 5. Die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums wird ASTRA-intern bestimmt. 6. Gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. h VöB sowie Art. XV, lit. D, GPA behält der Auftraggeber sich das Recht vor, neue gleichartige Aufträge, welche sich auf den vorliegenden Grundauftrag beziehen, nach dem freihändigen Verfahren zu vergeben. 7. Die für ein vollständiges und gültiges Angebot einzureichenden Unterlagen und deren Gliederung sind im Dokument „Angebotsunterlagen für Bauleistungen“ (gemäss Ausschreibungsunterlagen) festgelegt.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch), elektronische Publikation ist massgebend.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann gemäss Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Appels d'offres (résumé)
1. Pouvoir adjudicateur1.1 Nom officiel et adresse du pouvoir adjudicateur - Service demandeur/Entité adjudicatrice: Office fédéral des routes OFROU
Succursale de Zofingue
Service organisateur/Entité organisatrice: Office fédéral des routes OFROU
Succursale de Zofingue, à l'attention de gestion des projets sud,
Brühlstrasse 3,
4800
Zofingue,
Suisse,
Téléphone:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Obtention du dossier d´appel d´offres-
sous
www.simap.ch
2. Objet du marché2.1 Titre du projet du marché- N02, 080362, EP Amsteg – Göschenen, maître d'ouvrage pour le lot de construction NG sud
2.2 Description détaillée du projet- Remise en état et nouvelle construction de mesures de protection contre les dangers naturels pour le tronçon de la route nationale N02 compris entre Amsteg et Göschenen. La réalisation des mesures de protection est intégrée aux lots de construction NG nord (Amsteg – Fellital) et NG sud (Fellital – Göschenen).
Le présent appel d'offres comprend le lot de construction NG sud avec les mesures essentielles suivantes entre Fellital et Göschenen : ▪792.05 : nouvelle construction de la digue de retenue de Dürrwald / Steintal (H = 6 m / L = 137 m) ▪762.04 : réfection des tas freineurs de Wiler (réfection du béton) ▪792.19 : nouvelle construction de la digue de retenue de Wiler (H = 4 m / L = 73 m et H = 6 m / L = 197 m) ▪330.10 : réfection de la rampe d'accès de Aegersteinwald (route d’accès existante) ▪763.30 : nouvelle construction partielle du filet de protection contre les chutes de pierres de Aegerstein nord en bas (H = 3 m / L = 128 m / E = 250 kJ) ▪763.47 nouvelle construction partielle du filet de protection contre les chutes de pierres de Aegerstein nord en haut (H = 4 m / L = 72 m / E = 1 000 kJ) ▪792.15 : nouvelle construction de la digue de retenue de Aegerstein (H = 3-4 m / L = 167 m et H = 4 m / 40 m) ▪763.44 : nouvelle construction du filet de protection contre les chutes de pierres de Aegerstein sud en haut (H = 5 m / L = 140 m / E = 2 000 kJ) ▪763.31 : construction de remplacement du filet de protection contre les chutes de pierres de Naxberg Nord (H = 5 m / L = 64 m / E = 3 000 kJ)
2.3 Vocabulaire commun des marchés publicsCPV: | 45000000 - Travaux de construction |
2.4 Délai de clôture pour le dépôt des offres- Date: 14.11.2019 Heure: 23:59
Remarques: L’offre (dossier d’offre) doit être remise sous forme papier en 2 exemplaires et sous forme électronique (sur CD ou DVD) en un exemplaire.
Remise par voie postale:
Envoi par courrier A (date du cachet apposé par un bureau de poste suisse ou un bureau de poste étranger officiellement reconnu). Le soumissionnaire doit dans tous les cas pouvoir prouver que l’offre a été déposée dans les délais. Les offres soumises hors délai ne seront pas prises en considération. L’enveloppe doit comporter, en plus de la désignation du projet, l’indication "Ne pas ouvrir - dossier d’offre" bien en évidence.
Remise en mains propres:
En cas de remise en mains propres, l’offre doit être déposée à la loge de l’OFROU au plus tard à la date indiquée ci-dessus, pendant les heures d’ouverture (8h00 - 12h00 et 13h00 - 17h00, vendredi 16h30), contre remise d’un accusé de réception (adresse au point 1.2).
Remise à une représentation diplomatique ou consulaire suisse à l’étranger:
Les soumissionnaires étrangers peuvent déposer leur offre contre remise d’un accusé de réception à la représentation diplomatique ou consulaire suisse de leur pays, pendant les heures d’ouverture, au plus tard à la date mentionnée ci-dessus. Ils doivent alors envoyer l’accusé de réception à l’adjudicateur par courriel, au plus tard à la date indiquée.
Les offres reçues par fax ou par courriel ne seront pas prises en compte.
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